Unter Rohbauland versteht man Flächen, die offiziell im Bebauungsplan einer Gemeinde zur baulichen Nutzung vorgesehen sind. Die Erschließung dieser Fläche ist jedoch noch nicht gesichert und muss erfolgt sein, bevor mit dem Bauen tatsächlich begonnen werden darf. Der Begriff des Rohbaulandes ist in § 5 Abs. 3 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) genau definiert.
Im Gegensatz zum Bauerwartungsland ist das Rohbauland nicht mehr als spekulativ anzusehen, da hier die Bebauung bereits offiziell vorgesehen ist und abgesehen von der noch vorzunehmenden Erschließung einer Baureife nicht mehr viel im Wege steht.
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