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Die Mietkaution als Absicherung

Zur Absicherung von Forderungen, die aus dem Miet­verhältnis entstehen können, hinterlegt der Mieter einen im Vorfeld festgelegten Betrag – auf einem eigenen Konto oder auf einem Konto des Vermieters.

  • Mit einem Mietkautionskonto sind Sie als Vermieter auf der sicheren Seite. Denn so ist gewährleistet, dass Sie die Mietkaution getrennt von Ihrem Privatvermögen und von den Mieteinnahmen auf einem Extra-Konto verwalten. Im Falle von Mietschäden oder ausstehenden Zahlungen können Sie darauf zurückgreifen. Und Zinsen gibt’s auch noch.
  • Wie die Zahlung der Kaution tatsächlich abläuft, vereinbaren Mieter und Vermieter. Gesetzlich festgelegt ist nur, dass sie nicht höher als drei Nettokalt-Mieten sein darf, verzinst werden muss und getrennt vom eigentlichen Vermögen verwaltet werden muss. Es ist nicht festgelegt, dass Sie das Geld auf einem speziellen Kautionskonto anlegen müssen. Auch ein Konto ist nicht vorgeschrieben.
  • All das bietet ein Mietkautionskonto – und zwar in zwei Varianten. Auf die richtige Wahl einigen sich Mieter und Vermieter im Mietvertrag.
Für Vermieter

Variante 1: Der Vermieter eröffnet das Mietkautionskonto

  • Voraussetzung dafür ist ein Girokonto des Vermieters bei der BW-Bank. Denn von hier ziehen wir den Kautionsbetrag ein. Wohin die Mieter schließlich ihre Kaution überweist, regelt der Vermieter im Mietvertrag. Im Normalfall ist es das gleiche Konto, auf das auch die monatliche Miete überwiesen wird.
  • Vorteile für den Vermieter: Die Mietkaution ist rechtssicher hinterlegt und bei Mietschäden auf Antrag jederzeit nutzbar.
  • Wenn Sie ein Girokonto bei der BW-Bank haben, können Sie hier ein Mietkautionskonto eröffnen.
Ihr nächster Schritt

Richten Sie die Mietkaution direkt online ein oder vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit den Beratern Ihrer BW-Bank.

Für Mieter

Die Mietkaution als Absicherung

Zur Absicherung von Forderungen, die aus dem Miet­verhältnis entstehen können, hinterlegt der Mieter einen im Vorfeld festgelegten Betrag – auf einem eigenen Konto oder auf einem Konto des Vermieters.

Variante 2: Der Mieter eröffnet das Mietkautionskonto

Dieses Konto verpfändet der Mieter an die Vermieter. Voraussetzung dafür ist, dass der Mieter ein Girokonto bei der BW-Bank hat. Denn von hier ziehen wir den Kautionsbetrag ein. Der Mieter erhält eine so genannte Verpfändungserklärung in sein elektronisches Postfach. Den unterschriebenen Ausdruck händigt er dem Vermieter aus.

Vorteile für den Mieter: Der Mieter behält die Kontrolle über seine Mietkaution und wird informiert, falls die Vermieter Teile der Kaution nutzen möchte.

Wenn Sie ein Girokonto bei der BW-Bank haben, können Sie hier ein Mietkautionskonto eröffnen.

Üblich sind drei Monats-Mieten – Aber woher nehmen?

Je nach Ausgestaltung im Mietvertrag können Sie die Mietkaution auch in Raten zahlen. Die erste Rate sollte mit Unterzeichnung des Mietvertrages vorliegen. Die zweite und dritte Rate kommen dann üblicherweise mit den nächsten Mieten-Zahlungen.

Die Mietkaution lässt sich auch finanzieren. Geht es nur um einen kurzzeitigen Engpass, weil die nächste Gehaltszahlung noch ein paar Tage auf sich warten lässt, ist der Dispokredit auf dem Girokonto eine gute Möglichkeit, um wenigstens die erste Rate für eine Mietkaution zahlen zu können.

Auch ein kleiner Privatkredit kann helfen, kurzzeitige Engpässe auszugleichen. Für junge Menschen, die zum Beispiel für eine Ausbildung oder ein Studium aus dem Elternhaus ausziehen, treten oft die Eltern als Bürgen ein. Das ist natürlich auch in jeder anderen Lebensphase denkbar. Finden sich keine Bürgen im Freundeskreis oder in der Familie, helfen Kautionskassen. Allerdings erheben sie jährlich Gebühren auf den Betrag. Auch Banken übernehmen übrigens eine Mietbürgschaft – natürlich gegen Gebühren.

Informieren Sie sich bei der BW-Bank, welche Möglichkeiten zum Thema Mietkaution für Ihre individuelle Situation bestehen.

Ihr nächster Schritt

Richten Sie die Mietkaution direkt online ein oder vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit den Beratern Ihrer BW-Bank.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Einrichtung

Um Ihre Mietkaution online einrichten zu können benötigen Sie neben einem Girokonto auch Zugang zum Elektronischen Postfach. Sollten Sie die Voraussetzung noch nicht erfüllen, können Sie diese ebenfalls ganz bequem online  einrichten und anschließend die Mietkaution und weitere Services Ihrer BW-Bank nutzen.

BW-Bank Girokonto

  • Verschiedene Kontomodelle, damit Ihr Konto so individuell ist wie Sie
  • Ausgangspunkt für viele nützliche Services Ihrer BW-Bank

Elektronisches Postfach

  • Kosten­freies Postfach im Online-Banking und jederzeit alle Dokumente im Blick
  • Hohe Sicher­heit mit gewohnten Zugangs­daten
Ihr nächster Schritt

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So lösen Sie das Mietkautionskonto wieder auf

Wenn das Mietverhältnis beendet ist, keine Miete mehr offen ist und auch keine weiteren Forderungen bestehen, können sowohl der Mieter als auch der Vermieter das Auflösen des Kautionskontos beantragen. Dazu sind verschiedene Formulare gefragt, unter anderem die Verpfändungserklärung und Ausweiskopien.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Wie funktioniert ein Mietkautionskonto?

Ein Mietkautionskonto ist ein spezielles Konto, das nur für das Hinterlegen der so genannten Mietsicherheit (auch Kaution
genannt) geführt wird. Es stellt sicher, dass die Kaution separat vom eigentlichen Vermögen verwaltet wird. Entstehen Mietschäden oder sind Zahlungen offen, kann der Vermieter diese Mietsicherheit nutzen, um seine Forderungen auszugleichen.

Welche Konten brauche ich als Vermieter?

Als Vermieter brauchen Sie mindestens zwei Konten – eins für die laufenden Mieteinnahmen und Ausgaben und eins für die Mietkaution. Für das Mietkautionskonto muss sichergestellt sein, dass das Geld darauf getrennt vom Vermögen verwaltet wird. Wenn Sie mit Ihren Mietern vereinbaren, dass sie selbst ein Kautionskonto eröffnen, brauchen Sie keins. Allerdings fehlt Ihnen dann auch die Kontrolle über dieses Konto.

Wie eröffne ich als Vermieter ein Mietkautionskonto?

Voraussetzung dafür ist, dass Sie bereits ein Girokonto bei der BW-Bank haben. Denn dieses gilt als Referenz für das Kautionskonto. Von hier ziehen wir die Kaution ein. Wohin ihr Mieter schließlich die Kaution überweist, regeln Sie im Mietvertrag.

Ist der Vermieter verpflichtet, ein Kautionskonto einzurichten?

Es muss kein so genanntes Mietkautionskonto sein. Möglich ist auch, den Betrag auf einem Girokonto, einem Sparbuch oder einem Tagesgeldkonto anzulegen. Entscheidend ist, dass die Kaution getrennt von Vermögen verwahrt und verzinst wird – mit dem üblichen Zinssatz und einer Kündigungsfrist von drei Monaten.

Warum zieht die Bank die Kaution vom Vermieter ein?

Weil der Vermieter so die volle Kontrolle über das Konto behält und es trotzdem rechtssicher angelegt hat. Würde die Mieter auf das Kautionskonto des Vermieters überweisen, wären Kontoinhaber und Eigentümerin der Mietkaution nicht die gleichen.

Wie viel kostet ein Kautionskonto?

Wenn Sie ein Mietkautionskonto bei der BW-Bank eröffnen, zahlen Sie online einmalig 30 Euro. Beim Berater sind es 40 Euro. Weitere Kosten fallen nicht an.

Wann muss der Vermieter spätestens die Kaution zurückzahlen?

Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution in einer Frist von sechs bis zwölf Monaten zurückzuzahlen. Hat die Mieter das Kautionskonto selbst eröffnet, kann sie es mit der Verpfändungserklärung des Vermieters, allen Unterschriften und der Ausweiskopie des Vermieters ablösen.

Wer ist Kontoinhaber eines Mietkautionskontos?

Das hängt davon ab, wer das Kautionskonto eröffnet hat. Läuft es auf den Namen des Mieters, ist das Geld darauf für die Dauer des Mietvertrages an die Vermieter verpfändet. Die Zinsen gehören jedoch dem Mieter. Läuft das Kautionskonto auf den Vermieter, ist er verpflichtet, die Kaution nach Ende des Mietverhältnisses mit Zinsen zurückzuzahlen.

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