Zur Absicherung von Forderungen, die aus dem Mietverhältnis entstehen können, hinterlegt der Mieter einen im Vorfeld festgelegten Betrag – auf einem eigenen Konto oder auf einem Konto des Vermieters.
Zur Absicherung von Forderungen, die aus dem Mietverhältnis entstehen können, hinterlegt der Mieter einen im Vorfeld festgelegten Betrag – auf einem eigenen Konto oder auf einem Konto des Vermieters.
Dieses Konto verpfändet der Mieter an die Vermieter. Voraussetzung dafür ist, dass der Mieter ein Girokonto bei der BW-Bank hat. Denn von hier ziehen wir den Kautionsbetrag ein. Der Mieter erhält eine so genannte Verpfändungserklärung in sein elektronisches Postfach. Den unterschriebenen Ausdruck händigt er dem Vermieter aus.
Vorteile für den Mieter: Der Mieter behält die Kontrolle über seine Mietkaution und wird informiert, falls die Vermieter Teile der Kaution nutzen möchte.
Wenn Sie ein Girokonto bei der BW-Bank haben, können Sie hier ein Mietkautionskonto eröffnen.
Je nach Ausgestaltung im Mietvertrag können Sie die Mietkaution auch in Raten zahlen. Die erste Rate sollte mit Unterzeichnung des Mietvertrages vorliegen. Die zweite und dritte Rate kommen dann üblicherweise mit den nächsten Mieten-Zahlungen.
Die Mietkaution lässt sich auch finanzieren. Geht es nur um einen kurzzeitigen Engpass, weil die nächste Gehaltszahlung noch ein paar Tage auf sich warten lässt, ist der Dispokredit auf dem Girokonto eine gute Möglichkeit, um wenigstens die erste Rate für eine Mietkaution zahlen zu können.
Auch ein kleiner Privatkredit kann helfen, kurzzeitige Engpässe auszugleichen. Für junge Menschen, die zum Beispiel für eine Ausbildung oder ein Studium aus dem Elternhaus ausziehen, treten oft die Eltern als Bürgen ein. Das ist natürlich auch in jeder anderen Lebensphase denkbar. Finden sich keine Bürgen im Freundeskreis oder in der Familie, helfen Kautionskassen. Allerdings erheben sie jährlich Gebühren auf den Betrag. Auch Banken übernehmen übrigens eine Mietbürgschaft – natürlich gegen Gebühren.
Informieren Sie sich bei der BW-Bank, welche Möglichkeiten zum Thema Mietkaution für Ihre individuelle Situation bestehen.
Um Ihre Mietkaution online einrichten zu können benötigen Sie neben einem Girokonto auch Zugang zum Elektronischen Postfach. Sollten Sie die Voraussetzung noch nicht erfüllen, können Sie diese ebenfalls ganz bequem online einrichten und anschließend die Mietkaution und weitere Services Ihrer BW-Bank nutzen.
Wenn das Mietverhältnis beendet ist, keine Miete mehr offen ist und auch keine weiteren Forderungen bestehen, können sowohl der Mieter als auch der Vermieter das Auflösen des Kautionskontos beantragen. Dazu sind verschiedene Formulare gefragt, unter anderem die Verpfändungserklärung und Ausweiskopien.
Ein Mietkautionskonto ist ein spezielles Konto, das nur für das Hinterlegen der so genannten Mietsicherheit (auch Kaution
genannt) geführt wird. Es stellt sicher, dass die Kaution separat vom eigentlichen Vermögen verwaltet wird. Entstehen Mietschäden oder sind Zahlungen offen, kann der Vermieter diese Mietsicherheit nutzen, um seine Forderungen auszugleichen.
Als Vermieter brauchen Sie mindestens zwei Konten – eins für die laufenden Mieteinnahmen und Ausgaben und eins für die Mietkaution. Für das Mietkautionskonto muss sichergestellt sein, dass das Geld darauf getrennt vom Vermögen verwaltet wird. Wenn Sie mit Ihren Mietern vereinbaren, dass sie selbst ein Kautionskonto eröffnen, brauchen Sie keins. Allerdings fehlt Ihnen dann auch die Kontrolle über dieses Konto.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie bereits ein Girokonto bei der BW-Bank haben. Denn dieses gilt als Referenz für das Kautionskonto. Von hier ziehen wir die Kaution ein. Wohin ihr Mieter schließlich die Kaution überweist, regeln Sie im Mietvertrag.
Es muss kein so genanntes Mietkautionskonto sein. Möglich ist auch, den Betrag auf einem Girokonto, einem Sparbuch oder einem Tagesgeldkonto anzulegen. Entscheidend ist, dass die Kaution getrennt von Vermögen verwahrt und verzinst wird – mit dem üblichen Zinssatz und einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
Weil der Vermieter so die volle Kontrolle über das Konto behält und es trotzdem rechtssicher angelegt hat. Würde die Mieter auf das Kautionskonto des Vermieters überweisen, wären Kontoinhaber und Eigentümerin der Mietkaution nicht die gleichen.
Wenn Sie ein Mietkautionskonto bei der BW-Bank eröffnen, zahlen Sie online einmalig 30 Euro. Beim Berater sind es 40 Euro. Weitere Kosten fallen nicht an.
Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution in einer Frist von sechs bis zwölf Monaten zurückzuzahlen. Hat die Mieter das Kautionskonto selbst eröffnet, kann sie es mit der Verpfändungserklärung des Vermieters, allen Unterschriften und der Ausweiskopie des Vermieters ablösen.
Das hängt davon ab, wer das Kautionskonto eröffnet hat. Läuft es auf den Namen des Mieters, ist das Geld darauf für die Dauer des Mietvertrages an die Vermieter verpfändet. Die Zinsen gehören jedoch dem Mieter. Läuft das Kautionskonto auf den Vermieter, ist er verpflichtet, die Kaution nach Ende des Mietverhältnisses mit Zinsen zurückzuzahlen.
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