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Baugenehmigung

Die Baugenehmigung ist ein von der örtlich zuständigen Bau­aufsichts­behörde ausgestellter schriftlicher Bescheid, der versichert, dass dem beantragten Bau­vorhaben (Bau­antrag) nach öffentlichem Recht keine Hürden entgegenstehen. Bauvorhaben können sowohl Neubau, Umbau als auch ein veränderter Nutzungs­zweck oder ein Abbau sein. Die Genehmigung eines Bauantrags ist sowohl befristet als auch gebühren­pflichtig und kann an Auflagen gebunden sein. Um zu erfahren, ob eine Baugenehmigung für ein Projekt beantragt werden muss, ist eine Bauvoranfrage sinnvoll.

Regelung über die Bundesländer

Das Bau­genehmigungs­verfahren ist in den Bau­ordnungen der Bundes­länder geregelt. So gibt es zum Beispiel unterschiedliche Anforde­rungen an zulässige Größen für genehmigungsfreie Garten­häuser oder fertige Bausätze aus dem Fachhandel. Besonders kritisch sind Räume, die als Aufenthalt für Personen geeignet und gedacht sind.

Als Antragsteller einer Baugenehmigung muss man vor allem auf die Vollstän­digkeit der Unterlagen im Antrag achten. Eine Bauge­neh­migung kann nämlich wegen Unvollständigkeit abgelehnt werden. Ist die Baugenehmigung erteilt worden, muss man mit dem Bauprojekt innerhalb von drei Jahren beginnen und darf es maximal ein Jahr pausieren. Je nach Bundesland wird die Genehmigung für ein bis vier Jahre erteilt. Es ist auch möglich, eine Baugenehmigung mit einem Antrag für die Dauer eines Jahres verlängern zu lassen.

Das Bauge­nehmigungsverfahren kann den Antragsteller 25 Prozent des Bau­projekts kosten und mehrere Monate in Anspruch nehmen. Deshalb ist eine frühzeitige Antragstellung ratsam.

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