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Bauherrenhaftpflichtversicherung

Diese Unterart der allgemeinen Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungs­nehmer für den Fall, dass er in seiner Eigenschaft als Bauherr aufgrund gesetzlicher Haftpflicht­bestimmungen von einem Dritten auf Schadens­ersatz in Anspruch genommen wird. Voraussetzung dafür ist, dass Planung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind.

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist wichtig für die verantwortliche Absicherung einer Baustelle. Als Bedingungen müssen Bauvorschriften eingehalten und die Baustelle ausreichend gesichert werden. Bauherren haften für alle Schäden bei Unfällen, die auf ihrer Baustelle passieren. Zusätzlich zur finanziellen Wiedergutmachung sind sie verpflichtet zur Leistung von Schadensersatz und gegebenenfalls Gehaltsausfällen sowie lebenslanger Rente. Für alle diese Schadensfälle haftet die Bauherren­haftpflicht­versicherung. Geschädigte wenden sich an den Bauherrn, Architekten oder Bauunternehmer, die gesamtschuldnerisch haften. Daher ist es wichtig, dass der Bauherr auch die sichere Vorgehensweise seiner Partner regelmäßig kontrolliert.

Empfehlenswert ist eine Bauherren­haftpflicht­versicherung insbesondere bei Projekten wie großen Umbauten, Neubau von Eigenheim oder Mehrfa­milien­häusern, Sanierungen sowie umfangreichen energetischen Modernisierungen. Mit einer Bauherren­haftpflicht­versicherung beugt man einem finanziellen Ruin durch unvorhergesehene Zwischenfälle vor.

Spezialfälle

Das Bauen in Eigenregie kann bei einem Prämien­zuschlag auch versichert werden. Das Haftpflicht­risiko des Grundstücks ist mindestens bis zur Bauabnahme und maximal bis zum Bezug des Gebäudes ebenfalls abgedeckt. Eigenschäden des Bauherrn sind durch die Bauherren­haftpflicht­versicherung nicht abgedeckt (Bauwesen­versicherung).

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