Der Darlehensnehmer erhält von dem Kreditinstitut die schriftliche Kreditzusage (Bewilligungs-, Kreditbescheid) mit dem Kreditvertrag, dem Schuldanerkenntnis und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Der Kreditzusage ist eine positive Kreditentscheidung vorangegangen und die Kreditzusage ist somit die offene Ankündigung der Genehmigung.
Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten von Kreditzusagen: widerrufliche und unwiderrufliche Kreditzusagen.
Widerrufliche Kreditzusagen beinhalten die Möglichkeit eines nachträglichen Rücktritts von der Willenserklärung. Ein einseitiges Widerrufsrecht steht der Bank zu, solange der Kredit noch nicht ausgezahlt wurde. Nach der Auszahlung ist nur die Kündigung möglich.
Bei unwiderruflichen Kreditzusagen verzichtet der Kreditgeber ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht.
Das Kreditinstitut kann lediglich anhand der von dem Kreditgeber gemachten Angaben zur Person, zum monatlichen Einkommen und zu bestehenden Verbindlichkeiten beurteilen, ob ein Kredit genehmigt wird. Wurden diese Angaben von dem Kreditnehmer im Kreditantrag korrekt und haben wahrheitsgemäß übermittelt, erhält er eine unverbindliche Kreditzusage.
Eine Kreditzusage wird dann verbindlich, wenn die Bank die Angaben überprüfen und bestätigen konnte. Daraufhin erteilt der Kreditgeber eine mündliche oder schriftliche Kreditzusage. Auch mündliche Kreditzusagen gelten als verbindlich.
Bei der Erteilung einer Kreditzusage erfolgt beispielsweise eine genauere Bewertung der Bonität des Antragstellers. Die Schufa spielt dabei eine große Rolle beispielsweise, ob bereits Darlehen oder gekündigte Kredite vermerkt sind.
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