Die Nutzfläche gibt an, welche Teile der Gebäudegrundfläche einer bestimmten Zweckbestimmung zugeordnet werden können. Diese Teile sind nutzbar, müssen aber nicht zwingend bewohnbar sein. Nutzflächen können beispielsweise Dachböden, Keller, Büros oder Schulräume sein. Funktionsräume wie Heizungsräume, technische Betriebsräume oder Maschinenräume und Verkehrsflächen wie Treppenräume, Eingänge und Aufzüge zählen nicht zu den Nutzflächen.
Beim Kauf einer Immobilie ist die Größe der Nutzfläche von Bedeutung, denn diese gibt an, wie viel Platz Ihnen zur Verfügung steht. Es empfiehlt sich dabei, die der Immobilie zugrundeliegende Zweckbestimmung zu beachten.
Neben der Gebäudenutzfläche ist in Deutschland auch der Begriff der landwirtschaftlichen Nutzfläche definiert. Landwirtschaftliche Nutzflächen umfassen sämtliche Ackerflächen, Grün- und Gartenland sowie Weiden und Wiesen.
Ein Kriterium für die Kategorisierung von Gebäudenutzflächen ist ihre Funktion und Zweckbestimmung. In dieser Art und Weise werden Nutzflächen in sieben Kategorien gegliedert:
Die Gebäudenutzfläche ist ein Teil der gesamten Grundfläche. Sie ist der Anteil, der entsprechend der Zweckbestimmung genutzt werden kann. Die Wohnfläche hingegen bezieht sich auf die Gesamtheit der anrechenbaren Grundflächen, welche nach der Wohnflächenverordnung bewohnbar sind. Die Wohnfläche ist daher zugleich auch immer ein Teil der Nutzfläche. Als Grundfläche einer Immobilie wird wiederum die Fläche bezeichnet, die ein Gebäude oder ein Teil eines Gebäudes auf dem Boden einnimmt, also die Begrenzungsfläche der Immobilie.
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