1) Gemäß §§ 42–44 II. BV. Bei der Ermittlung der Wohnfläche sind die Grundflächen von Zimmern und Zimmerteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern ganz, mit einer lichten Höhe zwischen 1 und 2 Metern zur Hälfte und mit einer lichten Höhe von unter 1 Meter nicht anzurechnen. Zum Wohnbereich gehörende Balkone, Loggien und Terrassen können mit 50 Prozent der Quadratmeter der Gesamtwohnfläche zugerechnet
werden.
2) Gemäß DIN 283/277 bei Bauanträgen zu gebrauchen. Nach dieser Berechnungsmethode werden Balkone und ähnliches (siehe oben) mit 25 Prozent der Wohnfläche angerechnet.
Wir, als Ihre BW-Bank, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.