Auf den Darlehensnehmer ausgelegte Risikolebensversicherung, deren Versicherungssumme sich entsprechend der sinkenden Darlehensschuld jährlich vermindert. Tritt der Versicherungsfall ein, wird die vollständige Restschuld durch die abgetretene oder verpfändete Versicherungssumme getilgt.
Oftmals dienen sie zur zusätzlichen Sicherung von Personalkrediten, die im Rahmen einer Baufinanzierung eingesetzt werden. Bei vielen Bausparkassen ist dies obligatorisch mit der Darlehensgewährung verbunden. Die Versicherungsbeiträge sind zumeist besonders günstig, da zwischen Bausparkasse und Versicherungsunternehmen oftmals Gruppenversicherungsverträge bestehen.
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