Der Begriff Generalübernehmer findet im Baugewerbe Anwendung. Große Baufirmen, Immobiliengesellschaften sowie Managementfirmen treten oft als solche auf. Der Bauherr übergibt einen Auftrag an einen Generalübernehmer. Hierbei wird die eigentliche Bauleistung nicht von ihm selbst ausgeführt, sondern an einen Subunternehmer übergeben. Der Generalübernehmer übernimmt dabei die Organisation, Planung und die Koordination des zu erfüllenden Bauauftrags. Der Vertrag kommt zwischen Bauherr und Generalübernehmer zu Stande. Oft wird die Leistung zu einem Pauschalpreis durchgeführt. Für den Bauherren entfallen somit alle koordinierenden Aufgaben wie beispielsweise Termineinhaltung und Kostenkontrolle.
Im Gegensatz zur Beauftragung eines Bauträgers muss bei der Beauftragung eines Generalübernehmers bereits ein Grundstück vorgewiesen werden. Somit entfällt der notarielle Kaufvertrag. Ein Generalübernehmer koordiniert alle Arbeiten und übergibt sie an Subunternehmer. Er überwacht die Entwicklung, er achtet auf die Einhaltung der Termine und ist für den Verlauf des Projekts verantwortlich. Während des Bauprojekts ist der Kunde Bauherr und regelt die notwendigen Angelegenheiten mit Behörden.
Die Auswahl der Fachleute und der Handwerker liegt beim Generalübernehmer. Damit es nicht zu einem Interessenkonflikt kommt, sollte der Bauherr ggf. für eine zusätzliche Überwachung sorgen. Der Generalübernehmer wird nach Baufortschritt bezahlt, die Schlussrate wird nach Abnahme geleistet. Es wird den Bauherren empfohlen den Bauvertrag vorab prüfen zu lassen.
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