Als Bauerwartungsland bezeichnet man Grundstücksflächen, auf denen unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien in absehbarer Zeit mit einer baulichen Nutzung zu rechnen ist. Hinweise darauf können Flächennutzungspläne örtlicher Verwaltungen, städtebauliche Entwicklungen oder entsprechende angrenzende Baumaßnahmen (infrastrukturelle Baumaßnahmen wie Ausbau der Kanalisation und anderer Versorgungsleitungen) geben.
Der Begriff Bauerwartungsland beschreibt damit auch eine Stufe in der Wertentwicklung eines Grundstücks. Reines Ackerland ist beispielsweise vergleichsweise günstiger zu erwerben. Als Bauland ausgewiesene Flächen sind dagegen deutlich teurer. Das Bauerwartungsland liegt preislich meistens dazwischen.
Es wird unterschieden zwischen Bauerwartungsland, welches aufgrund der Nähe zu bestehenden Infrastrukturen, wie Städten oder erschlossenen Baugebieten sehr wahrscheinlich zukünftig bebaut werden darf (subjektives Bauerwartungsland), und Bauerwartungsland, welches explizit in einem Flächennutzungsplan als solches ausgewiesen wird (objektives Bauerwartungsland).
Der Kauf von Bauerwartungsland stellt für Privatpersonen ein Risiko dar, weil zunächst nicht klar ist, ob ein Grundstück irgendwann tatsächlich bebaut werden darf. Dies entscheidet sich erst, wenn ein Bebauungsplan akzeptiert und von der entsprechenden Gemeinde angenommen wird.
Als Investition oder für den privaten Hausbau durch Privatpersonen sind daher bereits tatsächlich als Baugrundstücke ausgewiesene Flächen besser geeignet. Dennoch muss auch hier geprüft werden, welche Beschränkungen im Bebauungsplan möglicherweise vorliegen. Dort ist beispielsweise festgeschrieben, ob ein- oder mehrgeschossige Gebäude errichtet werden dürfen und ob Ein- oder auch Mehrfamilienhäuser zulässig sind.
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