Die Ausgaben, die ein Kreditnehmer für ein Darlehen zu tragen hat, werden als Kapitaldienst bezeichnet. Er belastet die Liquidität. Kreditnehmer können z.B. Unternehmen und Privatpersonen sein.
Aus dem Kapitaldienst ergibt sich bei Darlehensaufnahme die Ermittlung der Kapitaldienstfähigkeit (Tragbarkeit der Belastung). Der Kreditgeber möchte auf diese Weise das Kreditrisiko des Kreditnehmers messen. Vor Kreditzusage wird die Kapitaldienstfähigkeit eines Kreditnehmers geprüft. Er muss auch langfristig seinen Verpflichtungen nachkommen können.
Bei der Ermittlung des Kapitaldienstes werden die Einnahmen und Ausgaben des Darlehensnehmers gegenübergestellt. Fällt die Kapitaldienstfähigkeit zu gering aus, wird dem Kreditnehmer kein Kredit zur Verfügung gestellt. Eine Insolvenz könnte drohen. Man spricht in diesem Fall auch von einer Überschreitung der Kapitaldienstgrenze.
Einnahmen:
Ausgaben:
Die Lebenshaltungskosten werden anhand einer Pauschale ermittelt.
Der Begriff Kapitaldienstfähigkeit muss nicht zwingend nur für Privatpersonen und Unternehmen gelten. Bei Objekten und Projekten kann er ebenfalls Anwendung finden.
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