Bei einem Darlehensvertrag vereinbaren Bank und Kreditnehmer einen Zinssatz, der für eine bestimmte Laufzeit gilt. I.d.R. werden Zinsbindungen von bis zu 30 Jahren für Baufinanzierungen vergeben.
Bei einer Restschuld handelt es sich um den Betrag, der nach Laufzeitende noch übrig bzw. nicht getilgt ist. Diese Restschuld kann durch eine neue Finanzierung, der sog. Anschlussfinanzierung, getilgt werden. Dem Kreditnehmer ist es freigestellt, ob er ein neues Angebot bei seiner bisherigen Bank eingeht oder einen neuen Vertragspartner wählt.
Eine weitere Möglichkeit den Kredit fortzuführen ist von der Prolongation Gebrauch zu machen. In diesem Fall wird die Laufzeit des bestehenden Vertrags verlängert und der Zinssatz an die dann geltenden Konditionen angepasst. Kreditnehmer haben die Möglichkeit die Restschuld über eine Restschuldversicherung gegen Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod des Kreditnehmers abzusichern.
Das Restdarlehen kann minimiert werden, indem Sondertilgungen während der Vertragslaufzeit geleistet werden. Auf diese Weise wird das Darlehen zügiger abgezahlt. Aufgrund der kürzeren Laufzeit werden so Darlehenszinsen eingespart. Die Möglichkeit zur Sondertilgung wird vertraglich vereinbart und liegt i.d.R. zwischen 5% und 10% des Darlehensbetrags.
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