Im Allgemeinen bedeutet das Wort „Prolongation“ die Verlängerung der Laufzeit eines befristeten Vertrags. Auch Zahlungsfristen können „prolongiert“ werden.
Im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung bezeichnet es die Verlängerung einer bestehenden Baufinanzierung in Form einer Anschlussfinanzierung. Wenn die Sollzinsbindung endet, läuft die Baufinanzierung aus und übrig bleibt eine Restschuld. Die Fortführung einer Finanzierung nach Ablauf der Zinsbindungsfrist bei demselben Kreditgeber wird dann als Prolongation bezeichnet.
Spätestens drei Monate vor Ablauf der ersten Zinsbindung teilt die Bank dem Kreditnehmer mit, ob sie zur Verlängerung der Baufinanzierung bereit ist. Sofern dies der Fall ist, unterbreitet die Bank dem Kreditnehmer ein Prolongationsangebot. Bei einer Prolongation bleibt der alte Vertrag mit den allgemeinen Vertragsbedingungen bestehen, jedoch können bestimmte Konditionen neu ausgehandelt werden. Zum einen legt die Bank die Höhe des Sollzinses – angepasst an den aktuellen Marktzins – neu fest und zum anderen entscheidet sich der Kreditnehmer für eine neue Zinsbindung.
Banken sind jedoch nicht dazu verpflichtet, eine Prolongation anzubieten. Ein Antrag eines Kreditnehmers auf Prolongation des Darlehens kann beispielsweise abgelehnt werden, wenn sich seine Bonität seit dem Abschluss der Erstfinanzierung deutlich verschlechtert hat.
Einer der größten Vorteile einer Prolongation ist die unkomplizierte Verlängerung des Darlehens. Jedoch muss sich das Angebot der Bank auch lohnen, da nicht in jedem Fall das Zinsangebot wirklich das bestmögliche Angebot am Markt ist. Im Folgenden finden Sie die Vor- und Nachteile im Überblick.
Vorteile:
Nachteile:
Wir, als Ihre BW-Bank, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.