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Restschuldversicherung

Auf den Darlehens­­nehmer ausgelegte Risikolebens­versicherung, deren Versicherungs­­summe sich entsprechend der sinkenden Darlehens­­schuld jährlich vermindert. Tritt der Versicherungs­­fall ein, wird die vollständige Restschuld durch die abgetretene oder verpfändete Versicherungs­summe getilgt.

Oftmals dienen sie zur zusätzlichen Sicherung von Personal­krediten, die im Rahmen einer Bau­finanzierung eingesetzt werden. Bei vielen Bauspar­kassen ist dies obligatorisch mit der Darlehens­gewährung verbunden. Die Versicherungs­beiträge sind zumeist besonders günstig, da zwischen Bausparkasse und Versicherungs­unternehmen oftmals Gruppenversicherungs­verträge bestehen.

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