Die Kapitaldienstfähigkeit ist die Möglichkeit für Sie als Kreditkunden, die voraussichtliche Kreditbelastung aus Ihren laufenden Einkünften zu tragen. Sie meint die Fähigkeit, inwiefern Sie in der Lage sind, die zukünftigen Zins- und Tilgungsleistungen eines Kredits aus Ihren Einkünften bzw. Cashflows zum vereinbarten Termin zu tätigen, ohne dabei sonstige Kreditsicherheiten zu berücksichtigen.
Für Kreditgeber ist es bei der Vergabe von Krediten wichtig, ihr dazugehöriges Kreditrisiko zu messen. Nur bei entsprechender Bonität wird ein Kredit an den Schuldner gegeben. Die Prüfung der Kapitaldienstfähigkeit ist Teil der Kreditwürdigkeitsprüfung. Zur Prüfung können die Schufa-Auskunft, die Selbstauskunft und aktuelle Gehaltsabrechnungen herangezogen werden.
Die Berechnung der maximalen Kapitaldienstfähigkeit gestaltet sich komplex. Bei der Ermittlung wird danach differenziert, ob es sich bei dem Kreditnehmer um eine Privatperson oder um ein Unternehmen handelt.
Die Prüfung der Kapitaldienstfähigkeit wird bei Privatpersonen vorgenommen, indem das frei verfügbare Einkommen des Kreditnehmers ermittelt wird. Zu den Einnahmen zählen Arbeitseinkommen und Einkommen aus Pensionen nach Abzug der Steuern, dauerhafte gesetzliche oder vertragliche Einkünfte sowie sonstige Erträge (beispielsweise Zinserträge).
Diese Einkünfte werden um die Fixkosten des Kreditnehmers gekürzt. Der berechnete Nettobetrag steht dem Schuldner maximal zur Tilgung seines Darlehens zur Verfügung. Auch wird dieser Nettobetrag für den Kapitaldienst verwendet.
Bei Unternehmen wird die Kapitaldienstfähigkeit auf Grundlage der Jahresabschlüsse sowie der zukünftig prognostizierten Liquiditätsüberschüsse ermittelt. Anhand dieses Betrags wird die Kapitaldienstgrenze festgelegt. Dieser Betrag steht dem Unternehmen maximal für die Tilgung der Zinsen zur Verfügung.
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