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Zinsen steuerfrei kassieren

Alle Zinseinnahmen, Dividenden oder Kursgewinne, die Sie über Sparbücher, Aktien, Fonds und andere Geldanlagen erwirtschaften, müssen versteuert werden. Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent Ihrer Erträge, hinzu kommt der Solidaritätszuschlag und unter Umständen auch die Kirchensteuer. Doch mit einem Freistellungsauftrag bei der BW-Bank sichern Sie sich den sogenannten Sparerpauschbetrag: Ihren Freibetrag auf Kapitalerträge.  

Vorteile des Freistellungsauftrags

  • Pro Jahr steuerfreie Kapitalerträge von bis zu 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
  • Freibetrag kann verteilt werden auf mehrere Institute.
  • Gilt für ein Jahr, kann jederzeit geändert werden und verlängert sich automatisch
  • Die Abgeltungsteuer von 25 Prozent wird nur für Erträge fällig aus Kapitalvermögen, die den Freibetrag überschreiten.
  • In Anspruch genommene Freibeträge erleichtern die Steuererklärung.

Ohne Freistellungsauftrag: 25 Prozent Abgeltungsteuer

Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag erteilen bzw. Ihre Kapitalerträge über Ihren Freibetrag hinausgehen, ist die BW-Bank verpflichtet, 25 Prozent Abgeltungsteuer, den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer ans Finanzamt abzuführen. Aktiv zu werden, spart also bares Geld. Gerne informiert Sie Ihr Berater zu weiteren Fragen rund um Ihre Geldanlage.

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