Das Sachwertverfahren dient zur Ermittlung des Wertes einer Immobilie. Es ist in den §§ 21 bis 23 ImmoWertV geregelt.
Dieses Verfahren wird in der Regel angewendet, um den Wert einer Immobilie zu bemessen, die nicht vermietet ist, also zum Beispiel bei selbst genutztem Wohneigentum. Beim Sachwertverfahren ergibt sich der Wert eines Objektes nicht aus den damit zukünftig erzielbaren Einkünften z.B. durch Vermietung, sondern durch die Herstellungs- bzw. Wiederbeschaffungskosten.
Zur Bestimmung des Wertes wird ermittelt, welche Kosten durch einen Neubau des Objektes entstehen würden. Dabei sind die Abnutzung sowie weitere wertbeeinflussende Umstände zu berücksichtigen und abzuziehen. Es werden in diesem Verfahren nur bauliche Anlagen betrachtet und nicht das Grundstück an sich.
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