Unter einem Forward-Darlehen ist eine Anschlussfinanzierung zu verstehen. Es wird auch als ein Darlehen im Voraus bezeichnet. Läuft die Zinsbindung für ein bestehendes Darlehen aus, hat der Kreditnehmer vorab die Möglichkeit ein Forward-Darlehen abzuschließen. Dies geschieht oft bereits zwei bis drei Jahre vor Ablauf der Zinsbindung.
Bei vielen Finanzierungen besteht am Ende der Laufzeit eine Restschuld. Der Kreditnehmer kann diese Restschuld mit den heute gültigen Konditionen absichern. Auf diese Weise kann er das Zinsänderungsrisiko umgehen. Sollten die Zinsen steigen, bleibt der vereinbarte Zinssatz trotzdem bestehen. So profitiert der Kreditnehmer möglicherweise von günstigeren Zinsen und erhält eine langfristige Kalkulationsgrundlage.
Der Kreditnehmer sollte beachten, dass er keine Garantie hat, nach Ablauf der Zinsbindung besser gestellt zu sein, denn die Marktlage kann sich jederzeit ändern. Der Zeitraum zwischen dem Vertragsabschluss und dem Beginn der Laufzeit wird als Forward-Periode bezeichnet. Dieser Zeitraum erstreckt sich über Monate oder sogar Jahre.
Wenn die Zinsen nach Vertragsabschluss steigen, verliert die Bank Zinseinnahmen. Die Zinssicherheit für den Kunden kostet je Monat 0,01 bis 0,03 Prozentpunkte Zinsaufschlag. Der Zinssatz liegt in der Regel minimal über den Nominalkonditionen.
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