Der vom Kreditgeber auf der Grundlage geltender Bestimmungen festgelegte Wert für Gegenstände oder Rechte, die beliehen werden, also als Kreditsicherheit dienen sollen. Der Beleihungswert ist der Wert, der dem Beleihungsgegenstand unter Berücksichtigung aller für die Bewertung maßgebenden Umstände beigemessen wird.
Als Bewertungsgrundlage für die Festsetzung dienen der Ertragswert, der Bauwert, der Bodenwert und der Verkehrswert. Ziel der Beleihungswertermittlung ist es, nachhaltig, zumindest für die Darlehenslaufzeit, eine ausreichende und möglichst krisenfeste Besicherung zu gewährleisten. Nach den Beleihungsgrundsätzen für Sparkassen soll deshalb dieser Wert weder die angemessenen Herstellungskosten noch den Verkehrswert übersteigen.
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