Liegt zwischen der in einem Kreditvertrag festgelegten Auszahlungsreife und dem tatsächlichen Abruf der Kreditmittel ein längerer Zeitraum, so werden durch das Kreditinstitut sogenannte Bereitstellungszinsen erhoben.
Dies ist auch der Fall, wenn der Nettodarlehensbetrag einer Baufinanzierung nicht einmalig in einer vollen Summe benötigt wird, sondern nach und nach abgerufen wird.
Das Kreditinstitut kompensiert mit diesen Zinsen einen Verlust, der sich aus fehlenden Zinseinnahmen auf den zugesicherten Nettodarlehensbetrag ergibt. Die für diesen Zeitraum anfallenden Refinanzierungskosten können in der Regel auch durch eine Zwischenanlage nicht voll ausgeglichen werden können.
Meistens sind diese „Gebühren“ erst nach einem bestimmten, vorher festgelegten Zeitraum fällig.
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