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Kundeninformation zur Sicherheit angelegter Gelder

Kundeninformation zur Sicherheit angelegter Gelder

Die Einlagen der Kunden bei der Landesbank Baden-Württemberg sowie ihrer Anstalt Baden-Württember­gische Bank sind durch das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe geschützt.

Die Sicherheit Ihrer Geldanlage

Die Einlagen der Kunden bei der Landesbank Baden-Württemberg sowie ihrer Anstalt Baden-Württembergische Bank sind durch das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe geschützt.

Aufgabe des Sicherungssystems ist es, wirtschaftliche Schieflagen bei den angeschlossenen Instituten zu verhindern.

Auf diese Weise werden die gesamten Geschäftsbeziehungen der Institute zu den Kunden umfassend geschützt und ein Einlagensicherungsfall wird vermieden. Seit der Gründung des Sicherungssystems in den 1970er Jahren ist es bei keinem Mitgliedsinstitut zu einer Leistungsstörung gekommen. In der Sparkassen Finanzgruppe hat noch kein Kunde Einlagen oder Zinsen verloren.

Freiwillige Institutssicherung und gesetzliche Einlagensicherung

Am 3. Juli 2015 ist in Deutschland das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) in Kraft getreten. Das Gesetz setzt die entsprechende EU-Richtlinie um. Die Sparkassen-Finanzgruppe hat ihr bewährtes Sicherungssystem an diesen gesetzlichen Vorgaben neu ausgerichtet. Und sie hat es als Einlagensicherungssystem nach dem EinSiG anerkennen lassen.

1. Freiwillige Institutssicherung

Das wichtigste Ziel des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Einlagensicherungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden umfassend geschützt werden. Hierzu zählen im Wesentlichen:

  • Spareinlagen
  • Sparkassenbriefe
  • Termineinlagen
  • Sichteinlagen
  • Schuldverschreibungen

2. Gesetzliche Einlagensicherung

Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach dem EinSiG amtlich anerkannt. Sollte die Institutssicherung ausnahmsweise nicht greifen, hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen bis zu 100.000 Euro. Dafür maßgeblich ist das EinSiG.

Mehr Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der Sparkassen-Finanzgruppe

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