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Ihre Vorteile im Überblick

  • Die Unterlagen stehen Ihnen online in Ihrem Elektronischen Postfach digital zur Verfügung – verlieren Sie keine Zeit mehr beim Scannen der Bestäti­gungen
  • Behalten Sie immer den Überblick. Alle online erstellten Unterlagen werden direkt in Ihr Elektronisches Postfach gesendet und können dort jederzeit von Ihnen eingesehen werden
  • Fordern Sie komfortabel Ihre (Ersatz-)Steuerbescheinigung an. Sie erhalten diese bei Nutzung des Elektronischen Postfachs digital, ansonsten klassisch per Post

Folgende Unterlagen können Sie erstellen

Saldenbestätigung
Bei einer Salden­bestätigung werden die Konto­stände ausgewählter Konten zu einem zuvor festgelegten Stichtag bestätigt.

Zinsbestätigung
Bei einer Zins­bestätigung werden die Zinsen aller ausgewählten Konten zu einem zuvor festgelegten Kalender­jahr bestätigt.

BAföG-Bestätigung
Die Bestätigung dient als Nachweis zur Vorlage beim Amt für Ausbildungs­förderung (Anlage zum Formblatt 1 – Antrag auf Ausbildungs­förderung).

Bestätigung der Bankverbindung
Mit der Bestätigung der Bank­verbindung können Sie bei Bedarf die Existenz eines Kontos gegenüber Dritten nachweisen.

Steuerbescheinigung
Bei einer Steuer­bescheinigung handelt es sich um eine Bescheinigung, die Kapital­erträge einer Person oder eines Konto nachweist. Das Original ist grundsätzlich entgeltfrei. Bei der optionalen Erstellung einer Ersatz-Steuer­bescheinigung kann es zu Kosten kommen. Ihr Berater kann Sie hierzu im Detail informieren.

Elektronisches Postfach

Speichern Sie Ihre Konto- und Kreditkarten­auszüge, sowie weitere Bescheini­gungen und Bestätigungen komfortabel im Elektro­nischen Postfach.

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