Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern zufügen und schützt Sie vor unberechtigten Schadenersatzansprüchen. Die Teil- und Vollkasko zahlt die Schäden an Ihrem Auto. Ihre Vorteile im Überblick:
Ihr Absicherungsbedarf ist individuell. Deshalb stehen Ihnen bei der SV auch unterschiedliche Tarife und Leistungen zur Verfügung. Zusätzlich profitieren Sie von einem ausgezeichneten Schadenservice: passend und garantiert.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für jeden Fahrzeughalter Pflicht und vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Sie ersetzt Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zugefügt haben und schützt Sie vor unberechtigten Schadenersatzansprüchen. Die wichtigsten Vorteile sind:
Die Teilkaskoversicherung sichert Ihr Fahrzeug zusätzlich gegen eine Vielzahl von Gefahren ab:
Mit der Vollkaskoversicherung sind Sie auch bei selbstverursachten Unfällen bestens geschützt. Die wichtigsten Vorteile sind:
Die ausführliche Leistungsübersicht finden Sie hier.
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Der Topschutz bietet einen besonders umfangreichen Versicherungsschutz – über die Vollkasko Versicherung hinaus:
Der Kfz-Schutzbrief der SV bietet Ihnen ein Höchstmaß an Sicherheit und Service. Europaweit umfassende Leistungen zu besonders günstigen Konditionen.
Mit der zusätzlichen Absicherung durch den Rabattschutz umgehen Sie die Rückstufung für einen Schaden pro Kalenderjahr für Ihren SV Vertrag.
Bei der SV SparkassenVersicherung können Sie jederzeit Ihre persönlichen Daten aktualisieren, einen Schaden melden, Bescheinigungen anfordern und viele weitere nützliche Services nutzen. Schnell, unkompliziert und sicher.
Zusammen mit der SV SparkassenVersicherung bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Vorsorgelösungen für eine abgesicherte Zukunft. Die SV ist ein Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe und Spezialist für Altersvorsorgeprodukte – und engagiert sich seit über 250 Jahren für die optimale Absicherung ihrer Kunden.
Zum Beispiel: Absicherung des Akkus und Ladekabels, Kosten für eine neue Ladekarte bei Entwendung oder Schäden an Ladestationen, Induktionsplatten oder Wallboxen bis zu einer Höchstentschädigung von 2.500 Euro
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