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Vorteile für alle

Extra-Geld vom Arbeitgeber – das kriegen wir gemeinsam hin

Einfach bausparen, jetzt zweifach profitieren

Mit der seit 2024 verbesserten Arbeitnehmer-Sparzulage1 können noch mehr Menschen von der Förderung profitieren. Machen Sie mit dem Förderrechner der LBS den Check, ob auch Sie dazugehören.

LBS-Bausparen legt den Grundstein für eine Zukunft voller Möglichkeiten. Und mit Unterstützung vom arbeitgebenden Unternehmen können alle größere Sprünge machen. Erfahren Sie hier, wie andere bereits profitieren:

Ihr nächster Schritt

Jetzt die vermögens­wirksamen Leistungen sichern. Die Expertinnen und Experten der BW-Bank und der LBS unterstützen Sie gerne. Schließen Sie jetzt online einen LBS-Bausparvertrag ab oder vereinbaren Sie einen Termin.

LBS-Bausparen und vL

Vermögenswirksame Leistungen und LBS-Bausparen

Sichern Sie sich ganz einfach bis zu 480 Euro jährlich für Ihr eigenes Zuhause – mit vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber. Diese können Sie auf einen LBS-Bauspar-Vertrag einzahlen und so schnell Eigenkapital aufbauen.

Ihre Vorteile

Mit Extrageld ins eigene Zuhause

Sorgen Sie jetzt für Ihr eigenes Zuhause mit einem LBS-Bauspar-Vertrag vor. Von Ihrem arbeit­gebenden Unternehmen können jährlich bis zu 480 Euro vermögens­wirksame Leistungen dazukommen. Viele Beschäftigte erhalten zusätzlich die Arbeitnehmer-Sparzulage1 vom Staat. 2024 wurden die Einkommens­grenzen deutlich erhöht.

Staatliche Förderungen1

Bauen Sie noch schneller Eigen­kapital auf.  Wohnungs­bau-Prämie1, Arbeitnehmer-Sparzulage1 und auch die Wohn-Riester-Förderung1 helfen bei der Verwirklichung von Wohnwünschen.

Zinssicherheit

Sichern Sie sich schon heute attraktive Darlehens-Zinsen für später. Und erfüllen Sie sich Ihren Wohntraum, egal was der Zins macht.

Schneller Eigenkapital aufbauen

So geht’s:

Vermögens­wirksame Leistungen sind freiwillige Zahlungen von Ihrem arbeitgebenden Unternehmen, die Sie nutzen können, um schneller Eigen­kapital aufzubauen. Ob Ihr Unternehmen Sie beim Sparen unterstützt, erfahren Sie bei einem Personalgespräch oder durch einen Blick in Ihren Tarifvertrag. Zahlt das arbeitgebende Unternehmen vermögens­wirksame Leistungen, können hier bis zu 480 Euro im Jahr (40 Euro monatlich) auf Ihren LBS-Bauspar-Vertrag eingezahlt werden.
Das geht ganz einfach: Sie erhalten beim Abschluss Ihres Bauspar-Vertrages ein Formular, das Sie Ihrem arbeitgebenden Unternehmen vorlegen. Im Rahmen Ihrer Gehaltsabrechnung erfolgen die Zahlungen dann direkt auf den Bauspar-Vertrag. Zusätzlich können Sie von der Arbeitnehmer-Sparzulage1 für die vermögenswirksamen Leistungen und durch weitere eigene Einzahlungen von der Wohnungsbau-Prämie1 profitieren.

Der Ablauf von Bausparen im Detail: die drei Phasen
  • Ansparphase: Sie zahlen monatliche Sparraten ein, bis das vertraglich vereinbarte Mindest­guthaben angespart ist. Die vermögens­wirksamen Leistungen erhalten Sie während der Ansparphase. Zusätzlich können Sie dabei in vielen Fällen von der Arbeitnehmer-Sparzulage1 für die vermögens­wirksamen Leistungen und der Wohnungsbau-Prämie1 für weitere eigene Einzahlungen profitieren.
  • Zuteilung: Bevor Ihre Bausparsumme zugeteilt werden kann, werden neben dem Mindest­guthaben noch weitere Faktoren berücksichtigt: monatliche Sparraten, angefallene Zinsen, die Vertragslaufzeit.
  • Darlehens- und Tilgungsphase: Nach der Zuteilung Ihrer Bausparsumme können Sie loslegen. Dann beginnen Sie, das Bauspardarlehen zu tilgen. Sondertilgungen sind dabei jederzeit möglich. Dafür können Sie auch die vermögenswirksamen Leistungen nutzen.
Über die LBS

LBS macht Ihr Zuhause möglich

Zuverlässig an Ihrer Seite​​

Auf die erfahrenen Finanzierungs- und Immobilien­profis der LBS ist immer Verlass.

Volle Förderung​​

Die Expertinnen und Experten von LBS und BW-Bank zeigen Ihnen Ihre individuellen Fördermöglichkeiten1.

Alles aus einer Hand​

Mit der Bausparkasse der Sparkassen haben Sie eine kompetente Ansprech­partnerin für alle Ihre Fragen zur Immobilie.

1 Es gelten Förder-Voraussetzungen. Für die staatlichen Förderungen mit Wohn-Riester ist der Abschluss eines zusätzlichen Bauspar­-Vertrages erforderlich.

Staatliche Förderungen

Umfassende Vorteile sichern

Sichern Sie sich neben dem Finanz-Boost durch vermögens­wirksame Leistungen mit LBS-Bausparen einfach weitere Booster für die Eigenkapital­bildung durch umfassende staatliche Förderungen1.

Staatliche Förderungen

Wohnungsbau-Prämie1

Sie erhalten zehn Prozent Wohnungsbau­-Prämie1 vom Staat für Ihre eigenen Einzahlungen bis zu 700 Euro pro Jahr.

Arbeitnehmer-Sparzulage1

Für die eingezahlten vermögens­wirksamen Leistungen Ihres arbeitgebenden Unternehmens erhalten Sie zusätzlich neun Prozent Förderung vom Staat.

Die Wohnungsbau-Prämie im Detail

Zehn Prozent Wohnungsbau-Prämie2 auf eigene Einzahlungen

Jährlich Alleinstehende Verheiratete/Lebenspartner/ZV3
geförderte Sparleistung maximal 700 Euro 1.400 Euro
Förderbetrag maximal 70 Euro 140 Euro
Einkommensgrenzen4 35.000 Euro 70.000 Euro

Nach sieben Jahren Sparzeit kann die Wohnungsbau-Prämie (WoP) einmalig frei verwendet werden, wenn die Person bei Vertrags­abschluss noch keine 25 Jahre alt ist. Es gelten Förder­höchstbeträge und Verwendungs­regeln.

2 Es gelten Förder-Voraussetzungen.

3 Verheiratete sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner nach dem Lebens­partnerschafts­gesetz bei Zusammenveranlagung (ZV) bei der Einkommen­steuer.

4 Maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen des Sparjahres.

Die Arbeitnehmer-Sparzulage im Detail

Neun Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage2 auf maximal 470 Euro vL

Jährlich Alleinstehende Verheiratete/Lebenspartner/ZV4
geförderte Sparleistung maximal 470 Euro 940 Euro
Förderbetrag maximal 43 Euro 86 Euro
Einkommensgrenzen3 40.000 Euro 80.000 Euro

2 Es gelten Förder-Voraussetzungen.

3 Maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen des Sparjahres.

4 Verheiratete sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner nach dem Lebens­partnerschafts­gesetz bei Zusammen­veranlagung (ZV) bei der Einkommen­steuer.

1 Es gelten Förder-Voraussetzungen. Für die staatlichen Förderungen mit Wohn-Riester ist der Abschluss eines zusätzlichen Bauspar-­Vertrages erforderlich.

Online-Abschluss

Mit wenigen Klicks zum LBS-Bauspar-Vertrag

Einfach online abschließen​

  • Produkt­abschluss auch online außerhalb der Öffnungs­zeiten möglich​
  • Digitale Einreichung des Bausparantrages
  • Persönliche Ansprechpartnerinnen und -partner vor Ort
Ihr nächster Schritt

Jetzt die vermögens­wirksamen Leistungen sichern. Die Expertinnen und Experten der BW-Bank und der LBS unterstützen Sie gerne. Schließen Sie jetzt online einen LBS-Bausparvertrag ab oder vereinbaren Sie einen Termin.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wer erhält vermögenswirksame Leistungen?

Wenn Sie Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, im öffentlichen Dienst beschäftigt oder in der Ausbildung sind, können Sie vermögens­wirksame Leistungen (vL) beantragen. Auch Teilzeit­beschäftigte, Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre (in einem Arbeitsverhältnis) können anteilig von ihrem Unternehmen vermögens­wirksame Leistungen erhalten.

Wenn Sie neu im Job sind, haben Sie in der Regel nach der Probezeit einen Anspruch auf vermögens­wirksame Leistungen (vL). Am besten schauen Sie gleich in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag nach oder fragen in Ihrer Personalabteilung.

Was muss ich tun, um vermögenswirksame Leistungen zu bekommen?

Ganz einfach: Erfüllen Sie sich Ihren Wohntraum, indem Sie einen Bauspar-Vertrag abschließen. Sie erhalten bei Vertrags­abschluss eine Bescheinigung (Antrag auf Überweisung vermögens­wirksamer Leistungen), die Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin vorlegen. Ihr arbeitgebendes Unternehmen zahlt dann die vermögens­wirksamen Leistungen direkt auf Ihren Bauspar-Vertrag ein.

Was kann ich tun, wenn ich keine vermögenswirksamen Leistungen von meinem arbeitgebenden Unternehmen erhalte?

Wenn Ihr arbeitgebendes Unternehmen keine vermögenswirksamen Leistungen zahlt, können Sie darum bitten, das Geld direkt von Ihrem Gehalt auf einen LBS-Bauspar-Vertrag einzahlen zu lassen. So haben auch Sie Anspruch auf die staatliche Förderung1.

Wie hoch sind die vermögenswirksamen Leistungen?

Ihr arbeitgebendes Unternehmen zahlt vermögens­wirksame Leistungen bis zu 40 Euro monatlich zusätzlich zu Ihrem Gehalt. Das sind jährlich bis zu 480 Euro.

Auch wenn Ihr Betrieb die vermögens­wirksamen Leistungen nicht oder nicht in voller Höhe zahlt, gehen Ihnen die Vorteile der Sparzulage nicht verloren. Sie können die Beiträge aus Ihrem Gehalt selbst zahlen.

Voraussetzung: Die Beiträge werden direkt von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber auf Ihren Bauspar-Vertrag eingezahlt.

Wie werden vermögenswirksame Leistungen vom Staat gefördert?

Noch schneller können Sie Eigenkapital fürs eigene Zuhause aufbauen, wenn Sie einen Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage1 haben. Dies hängt von der Höhe Ihres zu versteuernden Einkommens ab.

Wie hoch ist die Arbeitnehmer-Sparzulage?

Ihre monatlichen Spar­beträge von 40 Euro werden mit neun Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage1 auf maximal 470 Euro Spar­summe pro Jahr gefördert. Mit diesem Sparbetrag sichern Sie sich den maximalen Förderbetrag von 43 Euro im Jahr.

Wie hoch sind die Einkommensgrenzen der Arbeitnehmer-Sparzulage?

Die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage1 wurden am 1. Januar 2024 auf 40.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete/Verpartnerte angehoben.

Wie beantrage ich die Arbeitnehmer-Sparzulage?

Die Gewährung der Arbeitnehmer­-Sparzulage1 setzt seit 2017 eine elektronische Vermögens­bildungs­bescheinigung voraus. Hierfür willigen Sie gegenüber der LBS in die elektronische Übermittlung ein. Die LBS übermittelt dann die elektronische Vermögens-Bildungs-Bescheinigung bis zum 28.2. des folgenden Kalenderjahres an das Finanzamt. Mit Ihrer Steuer­er­klä­rung beantragen Sie die Arbeitnehmer­-Sparzulage1 beim Finanzamt.

Kann ich meine vermögenswirksamen Leistungen auch nutzen, um meinen Immobilienkredit zu tilgen?

Sie können die vermögens­wirksamen Leistungen auch auf einen laufenden Immobilien­kredit einzahlen und so Zinsen sparen.

Voraussetzung für die Arbeitnehmer­-Sparzulage:

  • Ihr arbeitgebender Betrieb zahlt die vermögens­wirksamen Leistungen direkt auf Ihren Vertrag ein.
  • Sie wohnen selbst in der Immobilie.
  • Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt innerhalb der aktuell gültigen Einkommens­grenzen.

Darf's noch etwas mehr sein?

Wohnungs­bauprämie1 und die Arbeitnehmer­-Sparzulage1 sind weitere Booster für Ihren Eigenkapital­aufbau. Sichern Sie sich jetzt gemeinsam mit den Expertinnen und Experten der LBS und der BW- Bank die vermögens­wirksamen Leistungen.

1 Es gelten Förder-Voraussetzungen. Für die staatlichen Förderungen mit Wohn-Riester ist der Abschluss eines zusätzlichen Bauspar­-Vertrages erforderlich.

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