Mit der seit 2024 verbesserten Arbeitnehmer-Sparzulage1 können noch mehr Menschen von der Förderung profitieren. Machen Sie mit dem Förderrechner der LBS den Check, ob auch Sie dazugehören.
LBS-Bausparen legt den Grundstein für eine Zukunft voller Möglichkeiten. Und mit Unterstützung vom arbeitgebenden Unternehmen können alle größere Sprünge machen. Erfahren Sie hier, wie andere bereits profitieren:
Patricia hat schon ein paar Karriereschritte hinter sich. Obwohl ihr Bruttogehalt deutlich höher ist, liegt ihr zu versteuerndes Einkommen noch unter der 2024 angehobenen Einkommensgrenze von 40.000 Euro. Deshalb profitiert auch sie von der Arbeitnehmer-Sparzulage1 vom Staat.
Étienne hat vor sechs Jahren einen LBS-Bauspar-Vertrag abgeschlossen. Sein Betrieb unterstützt ihn beim Sparen mit 480 Euro vermögenswirksamen Leistungen pro Jahr. Durch die höhere Einkommensgrenze bei der Arbeitnehmer-Sparzulage1 hat Étienne neben der Wohnungsbau-Prämie1 jetzt auch zusätzlich Anspruch auf die Zulage.
Carina ist frisch in eine Berufsausbildung gestartet. Auf ihren LBS-Bauspar-Vertrag bekommt sie jetzt vermögenswirksame Leistungen von ihrem Ausbildungsunternehmen überwiesen und sie hat zusätzlich Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage1. Durch weitere eigene Einzahlungen profitiert sie auch von der Wohnungsbau-Prämie1.
Sichern Sie sich ganz einfach bis zu 480 Euro jährlich für Ihr eigenes Zuhause – mit vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber. Diese können Sie auf einen LBS-Bauspar-Vertrag einzahlen und so schnell Eigenkapital aufbauen.
Sorgen Sie jetzt für Ihr eigenes Zuhause mit einem LBS-Bauspar-Vertrag vor. Von Ihrem arbeitgebenden Unternehmen können jährlich bis zu 480 Euro vermögenswirksame Leistungen dazukommen. Viele Beschäftigte erhalten zusätzlich die Arbeitnehmer-Sparzulage1 vom Staat. 2024 wurden die Einkommensgrenzen deutlich erhöht.
Bauen Sie noch schneller Eigenkapital auf. Wohnungsbau-Prämie1, Arbeitnehmer-Sparzulage1 und auch die Wohn-Riester-Förderung1 helfen bei der Verwirklichung von Wohnwünschen.
Sichern Sie sich schon heute attraktive Darlehens-Zinsen für später. Und erfüllen Sie sich Ihren Wohntraum, egal was der Zins macht.
Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Zahlungen von Ihrem arbeitgebenden Unternehmen, die Sie nutzen können, um schneller Eigenkapital aufzubauen. Ob Ihr Unternehmen Sie beim Sparen unterstützt, erfahren Sie bei einem Personalgespräch oder durch einen Blick in Ihren Tarifvertrag. Zahlt das arbeitgebende Unternehmen vermögenswirksame Leistungen, können hier bis zu 480 Euro im Jahr (40 Euro monatlich) auf Ihren LBS-Bauspar-Vertrag eingezahlt werden.
Das geht ganz einfach: Sie erhalten beim Abschluss Ihres Bauspar-Vertrages ein Formular, das Sie Ihrem arbeitgebenden Unternehmen vorlegen. Im Rahmen Ihrer Gehaltsabrechnung erfolgen die Zahlungen dann direkt auf den Bauspar-Vertrag. Zusätzlich können Sie von der Arbeitnehmer-Sparzulage1 für die vermögenswirksamen Leistungen und durch weitere eigene Einzahlungen von der Wohnungsbau-Prämie1 profitieren.
1 Es gelten Förder-Voraussetzungen. Für die staatlichen Förderungen mit Wohn-Riester ist der Abschluss eines zusätzlichen Bauspar-Vertrages erforderlich.
Sichern Sie sich neben dem Finanz-Boost durch vermögenswirksame Leistungen mit LBS-Bausparen einfach weitere Booster für die Eigenkapitalbildung durch umfassende staatliche Förderungen1.
Jährlich | Alleinstehende | Verheiratete/Lebenspartner/ZV3 |
geförderte Sparleistung maximal | 700 Euro | 1.400 Euro |
Förderbetrag maximal | 70 Euro | 140 Euro |
Einkommensgrenzen4 | 35.000 Euro | 70.000 Euro |
Nach sieben Jahren Sparzeit kann die Wohnungsbau-Prämie (WoP) einmalig frei verwendet werden, wenn die Person bei Vertragsabschluss noch keine 25 Jahre alt ist. Es gelten Förderhöchstbeträge und Verwendungsregeln.
2 Es gelten Förder-Voraussetzungen.
3 Verheiratete sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz bei Zusammenveranlagung (ZV) bei der Einkommensteuer.
4 Maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen des Sparjahres.
Jährlich | Alleinstehende | Verheiratete/Lebenspartner/ZV4 |
geförderte Sparleistung maximal | 470 Euro | 940 Euro |
Förderbetrag maximal | 43 Euro | 86 Euro |
Einkommensgrenzen3 | 40.000 Euro | 80.000 Euro |
2 Es gelten Förder-Voraussetzungen.
3 Maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen des Sparjahres.
4 Verheiratete sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz bei Zusammenveranlagung (ZV) bei der Einkommensteuer.
1 Es gelten Förder-Voraussetzungen. Für die staatlichen Förderungen mit Wohn-Riester ist der Abschluss eines zusätzlichen Bauspar-Vertrages erforderlich.
Wenn Sie Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, im öffentlichen Dienst beschäftigt oder in der Ausbildung sind, können Sie vermögenswirksame Leistungen (vL) beantragen. Auch Teilzeitbeschäftigte, Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre (in einem Arbeitsverhältnis) können anteilig von ihrem Unternehmen vermögenswirksame Leistungen erhalten.
Wenn Sie neu im Job sind, haben Sie in der Regel nach der Probezeit einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (vL). Am besten schauen Sie gleich in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag nach oder fragen in Ihrer Personalabteilung.
Ganz einfach: Erfüllen Sie sich Ihren Wohntraum, indem Sie einen Bauspar-Vertrag abschließen. Sie erhalten bei Vertragsabschluss eine Bescheinigung (Antrag auf Überweisung vermögenswirksamer Leistungen), die Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin vorlegen. Ihr arbeitgebendes Unternehmen zahlt dann die vermögenswirksamen Leistungen direkt auf Ihren Bauspar-Vertrag ein.
Wenn Ihr arbeitgebendes Unternehmen keine vermögenswirksamen Leistungen zahlt, können Sie darum bitten, das Geld direkt von Ihrem Gehalt auf einen LBS-Bauspar-Vertrag einzahlen zu lassen. So haben auch Sie Anspruch auf die staatliche Förderung1.
Ihr arbeitgebendes Unternehmen zahlt vermögenswirksame Leistungen bis zu 40 Euro monatlich zusätzlich zu Ihrem Gehalt. Das sind jährlich bis zu 480 Euro.
Auch wenn Ihr Betrieb die vermögenswirksamen Leistungen nicht oder nicht in voller Höhe zahlt, gehen Ihnen die Vorteile der Sparzulage nicht verloren. Sie können die Beiträge aus Ihrem Gehalt selbst zahlen.
Voraussetzung: Die Beiträge werden direkt von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber auf Ihren Bauspar-Vertrag eingezahlt.
Noch schneller können Sie Eigenkapital fürs eigene Zuhause aufbauen, wenn Sie einen Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage1 haben. Dies hängt von der Höhe Ihres zu versteuernden Einkommens ab.
Ihre monatlichen Sparbeträge von 40 Euro werden mit neun Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage1 auf maximal 470 Euro Sparsumme pro Jahr gefördert. Mit diesem Sparbetrag sichern Sie sich den maximalen Förderbetrag von 43 Euro im Jahr.
Die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage1 wurden am 1. Januar 2024 auf 40.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete/Verpartnerte angehoben.
Die Gewährung der Arbeitnehmer-Sparzulage1 setzt seit 2017 eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung voraus. Hierfür willigen Sie gegenüber der LBS in die elektronische Übermittlung ein. Die LBS übermittelt dann die elektronische Vermögens-Bildungs-Bescheinigung bis zum 28.2. des folgenden Kalenderjahres an das Finanzamt. Mit Ihrer Steuererklärung beantragen Sie die Arbeitnehmer-Sparzulage1 beim Finanzamt.
Sie können die vermögenswirksamen Leistungen auch auf einen laufenden Immobilienkredit einzahlen und so Zinsen sparen.
Voraussetzung für die Arbeitnehmer-Sparzulage:
Darf's noch etwas mehr sein?
Wohnungsbauprämie1 und die Arbeitnehmer-Sparzulage1 sind weitere Booster für Ihren Eigenkapitalaufbau. Sichern Sie sich jetzt gemeinsam mit den Expertinnen und Experten der LBS und der BW- Bank die vermögenswirksamen Leistungen.
1 Es gelten Förder-Voraussetzungen. Für die staatlichen Förderungen mit Wohn-Riester ist der Abschluss eines zusätzlichen Bauspar-Vertrages erforderlich.
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