Ob Kreditkartenbetrug, gefälschte Markenprodukte oder eine Bestellung, die nie bei Ihnen angekommen ist – es gibt verschiedene Gründe, einen Kreditkartenumsatz zu reklamieren. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen können wir bzw. Visa oder Mastercard Ihnen schnell helfen und das Problem zu Ihrer Zufriedenheit lösen. Damit das gelingt, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Hier erfahren Sie, wie Sie einen Kreditkartenumsatz beanstanden – entweder besonders schnell und bequem online oder per Reklamationsformular, falls Sie das BW Online-Banking noch nicht nutzen.
1. Der schnellste Weg: Umsatz im Online-Banking reklamieren
In Ihrem BW Online-Banking können Sie nicht nur Überweisungen erledigen oder Ihre Kontoauszüge abrufen, sondern auch Kreditkartenumsätze reklamieren, falls es einmal erforderlich sein sollte. Klicken Sie einfach auf „Umsatz online reklamieren“ und wir führen Sie durch alle Schritte, die für eine erfolgreiche Reklamation nötig sind.
2. Alternative: Umsatz per Formular reklamieren
Wenn Sie BW Online-Banking noch nicht nutzen, können Sie uns Ihre Reklamation auch per Formular zukommen lassen. Laden Sie dafür einfach unser Reklamationsformular herunter und füllen Sie es vollständig aus. Trifft keiner der im Formular genannten Gründe auf Ihre Reklamation zu? Dann schildern Sie uns bitte im entsprechenden Feld unten auf der Seite kurz und knapp, warum Sie den jeweiligen Umsatz beanstanden. Neben dem ausgefüllten und unterschriebenen Reklamationsformular brauchen wir eine Kopie Ihrer Kreditkartenabrechnung. Markieren Sie darauf bitte den reklamierten Umsatz.
Nach Kreditkarten- oder Datendiebstahl ist es wichtig, dass Sie die Karte sofort sperren lassen. Das geht rund um die Uhr über unsere Kartensperr-Hotline +49(0) 711 127 43100 (weltweit erreichbar) oder über die allgemeine Sperr-Hotline 116 116 (kostenlos innerhalb Deutschlands) sowie +49 (0) 30 4050 4050 für Anrufe aus dem Ausland. Bei Karten- oder Datendiebstahl müssen Sie außerdem bei der Polizei eine Anzeige gegen unbekannt erstatten. Bitte legen Sie Ihrer Kreditkartenreklamation eine Kopie der polizeilichen Anzeige bei.
Wenn Sie online Markenartikel bestellt haben, die sich beim Erhalt als Fälschung herausgestellt haben, brauchen wir von Ihnen eine Bestätigung des Markeninhabers, dass es sich um Fälschungen handelt. Falls der Zoll die Fälschungen vor Ihrem Erhalt gestoppt und vernichtet haben sollte, können Sie uns auch eine Bestätigung vom Zoll als Nachweis schicken. Laden Sie außerdem bitte das folgende Markenfälschungsformular herunter, füllen Sie es aus und legen Sie es Ihrer Kreditkartenreklamation bei.
Ihre Karte wurde belastet, obwohl Sie die bestellte Ware nie erhalten haben? Senden Sie uns bitte eine genaue Beschreibung der Ware samt Anzahl der bestellten Artikel. Am einfachsten geht das, indem Sie eine Kopie Ihrer Bestellbestätigung beilegen.
Sie haben bestellte Artikel vertragsgemäß zurückgeschickt, dafür aber keine Gutschrift auf Ihrem Konto erhalten? Dann senden Sie uns bitte zusätzlich eine Kopie des Einlieferungsbelegs Ihres Paketdienstes.
Sie haben ein Abonnement gekündigt, aber das Unternehmen hat Ihre Kreditkarte trotzdem weiter belastet? Dann schicken Sie uns bitte zusätzlich eine Kopie der Kündigungsbestätigung.
Schicken Sie uns bitte alle für Ihren Fall benötigten Unterlagen gesammelt zu. Je nachdem, welche unserer Karten Sie nutzen, senden Sie Ihre Reklamation bitte an eine der folgenden E-Mail-Adressen oder Faxnummern.
Das ist vor allem in folgenden Fällen möglich:
Sie können einen Kreditkartenumsatz in der Regel bis zu 120 Tage nach der Abbuchung reklamieren.
Das ist bei uns auf zwei Wegen möglich:
1. Im BW Online-Banking
2. Per Formular
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Reklamationen werden individuell geprüft. Je nach Grund und Komplexität des Falls dauert das unterschiedlich lange.
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