Indem Sie Ihre alten Debit- und Kreditkarten korrekt entsorgen, nutzen Sie die natürlichen Ressourcen schonender. Denn Bestandteile der Karten können recycelt werden. Eine fachgerechte Entsorgung schreibt auch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz vor, laut dem es sich bei Karten mit Mikrochip – wie z. B. Debit- und Kreditkarten – um Elektrogeräte handelt. Beachten Sie unsere folgenden Hinweise, damit Sie bei der Entsorgung außerdem kein Datenschutzrisiko eingehen.
Bevor Sie Ihre abgelaufene oder defekte Karte entsorgen, sollten Sie alle Daten auf der Karte und dem Mikrochip unbedingt beseitigen. So schützen Sie sich vor Datenmissbrauch. Sie können Ihre alte Karte dafür z. B. mit einem entsprechenden Aktenvernichter zerkleinern. Alternativ können Sie sie auch wie auf dem nebenstehenden Bild mit einer Schere zerschneiden. Dabei sollten Sie auf Folgendes achten:
Für eine vergrößerte Ansicht klicken Sie bitte auf das Bild.
Nachdem Sie Ihre Daten auf der Karte und dem Mikrochip unkenntlich gemacht haben, haben Sie zwei Möglichkeiten, um die zerschnittene Karte korrekt zu entsorgen.
Elektrogeräte, die Sie nicht mit dem Hausmüll entsorgen dürfen, erkennen Sie am obigen Symbol. Dieses ist entweder auf dem Produkt oder den beiliegenden Dokumenten abgebildet. Auch Ihre Debit- und Kreditkarte gehören zu diesen Geräten. Die ordnungsgerechte Entsorgung ist an einer Sammelstelle für Elektrogeräte möglich. Wo sich die nächste Sammelstelle befindet, erfahren Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
Den Weg zur nächsten Sammelstelle für Elektrogeräte nehmen wir Ihnen gern ab. Geben Sie Ihre zerschnittene Karte einfach in einer unserer Filialen ab. Alternativ können Sie sie uns auch an die Adresse schicken, die auf der Kartenrückseite steht. Wir kümmern uns dann für Sie um die fachgerechte Entsorgung.
Folgen Sie bitte unserer obigen Anleitung, um Ihre Daten auf der Karte zu beseitigen.
Bringen Sie Ihre zerschnittene Karte zur nächsten Sammelstelle für Elektrogeräte oder zu einer Filiale der BW-Bank. Bitte nicht im Hausmüll entsorgen.
„Endnutzerinnen und Endnutzer sind verpflichtet Elektro-Altgeräte nicht im allgemeinen Haushaltsmüll zu entsorgen, sondern müssen diese einer getrennten Erfassung zuführen. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist hierauf hin. Bitte entsorgen Sie das Produkt über die Rückgabe- und Sammelsysteme in Ihrer Region.
Die Vertreiber von Elektro- und Elektronik-Altgeräten sind nach den Kriterien aus § 17 Abs. 1 und Abs. 2 ElektroG zur unentgeltlichen Rücknahme von Elektro-Altgeräten verpflichtet. Sie sind als Endnutzerin oder Endnutzer verpflichtet, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen. Zudem weisen wir Sie darauf hin, dass Sie selbst dafür verantwortlich sind, personenbezogene Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten vor der Abgabe zu löschen.“
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG)
Das schreibt das Elektro- und Elektronikgerätegesetz vor, demgemäß es sich bei Karten mit Mikrochip um Elektrogeräte handelt.
Laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz handelt es sich dabei aufgrund des in den Karten enthaltenen Mikrochips um Elektrogeräte. Nachdem Sie Ihre Daten darauf beseitigt haben (etwa durch einen entsprechenden Aktenvernichter), können Sie die Reste bei einer öffentlichen Sammelstelle für Elektrogeräte abgeben. Alternativ nimmt Ihre Bank die Reste auch zurück. Geben Sie sie dafür einfach in Ihrer Bankfiliale ab.
Die Karten enthalten einen Mikrochip, sind also Chipkarten. Sie erkennen den Mikrochip in der Regel daran, dass er sich vom Material her sowie farblich vom Rest der Karte abhebt. Laut dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz handelt es sich bei Geräten mit Mikrochip um Elektrogeräte.
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