Schäden, die an einem Gebäude durch Brand, Blitzschlag oder Explosion verursacht werden, sind mit der Feuerversicherung abgedeckt. Im Regelfall ist die Feuerversicherung Bestandteil einer kombinierten Gebäudeversicherung. Diese sichert den Versicherungsnehmer dann gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab. Eine einzelne Feuerversicherung oder Versicherung gegen eine andere dieser Gefahren ist auch möglich, allerdings angesichts des hohen finanziellen Risikos nicht empfehlenswert.
Elementarschäden, die infolge von Überschwemmungen, Rückstau, Erdbeben, Schneedruck oder Lawinen entstehen, sind bei Bedarf nochmal zusätzlich zu versichern.
Brennt eine Immobile ab, die nicht durch eine Feuerversicherung geschützt ist, kann dies den Eigentümer im Zweifelsfall in den Ruin führen. Neubauten sollten daher auch entsprechend Ihres Herstellungswertes versichert werden. Die Deckungssumme bei Bestandsimmobilien wird nach dem gleitenden Neuwert bestimmt, der u.a. die Kostensteigerung des Gebäudes und den Baupreisindex einbezieht.
Der Abschluss einer solchen Vollversicherung ist zwar freiwillig aber für eine Finanzierung durch eine Bank und somit zur Kreditzusage verpflichtend. Der Kreditnehmer muss der Bank zwingend einen Nachweis über den Abschluss einer solchen Versicherung vorzeigen, da die Immobilie der Bank als Sicherheit für Ihr Darlehen dient.
Auch wenn eine Immobilie verkauft werden soll, muss dem Kaufinteressenten nachgewiesen werden, dass eine Gebäudeversicherung besteht.
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