Ein Bauherr ist nach § 15c EStDV (Einkommenssteuer-Durchführungsverordnung) eine Körperschaft, die selbst oder durch Dritte ein Bauvorhaben auf eigene Rechnung und in eigenem Namen durchführt bzw. durchführen lässt. Er ist also der wirtschaftlich und rechtlich verantwortliche Auftraggeber eines Bauprojekts. Ein Bauherr kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein.
Der Bauherr trägt das Bauherrenhaftungsrisiko sowie sämtliche Risiken der Baudurchführung und -vorbereitung. Bei ihm liegt die Entscheidung über die Finanzierung und die Gestaltung im architektonischen und technischen Sinne. Sofort nach Kauf eines Grundstücks ist der Bauherr für die Wahrung der Verkehrssicherheit auf dem Grundstück zuständig. Das bedeutet auch, eine sichere Umgebung bereits während der Bauphase zu schaffen. Mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt sich der Bauherr vor Schadensersatzforderungen einer am Bau beteiligten dritten Partei.
Die Einreichung öffentlich-rechtlich vorgeschriebener Anträge für Bauprojekte (zum Beispiel für die Baugenehmigung) gehören zu den Aufgaben eines Bauherrns. Diese Aufgaben können aber auch an einen Entwurfsverfasser wie einen Bauingenieur oder Architekten übertragen werden. Der Bauherr selbst wählt die Beteiligten für sein Bauprojekt aus und kann bei entsprechenden eigenen Fähigkeiten auch selbst am Bauprojekt mitarbeiten. Die Baubehörde mischt sich nur dann in personelle Entscheidungen ein, wenn keine ausreichende Eignung für das Bauprojekt vorliegt. Die Bauabnahme bei Beendigung eines Bauprojekts sowie die Vergütung aller beteiligten Unternehmen liegen beim Bauherren.
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