Mit der Riester-Rente Zulagen vom Staat sichern
Gefördert und abgesichert: Die staatlich geförderte Altersvorsorge mit Riester bietet attraktive Zulagen und Steuervorteile. Vor allem in Zeiten des demografischen Wandels und einer geringeren gesetzlichen Rentenerwartung ist es eine gute Möglichkeit, die persönliche Altersvorsorge auf eine solide Basis zu stellen.
Vorteile der Riester-Förderung auf einen Blick
Die Riester-Rente sichert Ihnen staatliche Zulagen bei der Umsetzung Ihrer Pläne für die Altersvorsorge. Riester-Verträge bieten Ihnen dabei zu 100 Prozent Kapitalschutz und sind vor Pfändung oder Insolvenz geschützt, solange Sie regelmäßig Zulagen beantragen. Seit 2018 gelten Freibeträge auch bei einer späteren Anrechnung der Riester-Rente auf die staatliche Grundsicherung im Alter: Riester-Sparer, die auf diese Sozialleistungen angewiesen sind, dürfen einen Teil Ihrer privaten Rente behalten. Beim Wohnriestern fördert der Staat außerdem Wohneigentum über den Bausparvertrag. Das Ergebnis: Mit der Riester-Rente sparen Sie Jahr für Jahr Geld, profitieren von den staatlichen Zulagen und bauen sich eine private Altersvorsorge auf. Für Familien lohnt sich vor allem die Kinderzulage, und Gutverdiener profitieren von der Steuerersparnis.
Die Riester-Rente gibt es bereits seit 2002. Sie ermöglicht es Sparern, die Rentenlücke aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit einer privaten Altersvorsorge auszugleichen – und zwar staatlich subventioniert. Riester-Sparer werden auf zwei Wegen beim Vorsorgesparen unterstützt: durch Steuervorteile und Zulagen. Bei Letztgenanntem wird zwischen Grundzulage, Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus unterschieden. Mit der Grundzulage erhält jeder Versicherte bis zu 175 Euro im Jahr, und Familien mit Kindern erhalten je Kind bis zu 300 Euro jährlich, in Abhängigkeit vom Geburtsjahr der Kinder. Sparer, die im Jahr des Vertragsabschlusses unter 25 Jahre alt sind, erhalten zudem einmalig 200 Euro.
Sie müssen Ihre Riester-Zulagen jedes Jahr neu beantragen, beziehungsweise von Ihrem Versicherer beantragen lassen. Sie können aber auch eine Vollmacht für einen Dauerzulagenantrag erteilen. Damit bleibt es Ihnen erspart, jedes Jahr einen neuen Förderantrag ausfüllen zu müssen. Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie mindestens 60 Euro jährlich in Ihren Riester-Vertrag einzahlen. Die maximale Förderung erhält, wer den sogenannten Mindesteigenbeitrag von 4 Prozent seines Bruttojahreseinkommens einzahlt – jedoch nicht mehr als 2.100 Euro im Jahr, Zulagen bereits eingerechnet. Ihre in den Riester-Vertrag eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen können Sie dann in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Das verringert unter Umständen Ihre Steuerlast in der Einkommensteuer. Ob sich der Sonderausgabenabzug oder die Zulagen mehr lohnen, hängt von mehreren Faktoren ab wie Ihrem Einkommen, Ihrem Familienstand und der Zahl der Kinder, für die Sie kindergeldberechtigt sind.
Ratgeber zu den Riester-Zulagen
Die gesamten gesetzlichen Regelungen für die Riester-Rente sind umfangreich. Eine sorgfältige Prüfung dieser Vorsorgeoption sollte daher immer individuell erfolgen. Gerne beraten wir Sie ausführlich in einem persönlichen Gespräch. Die wichtigsten Fragen beantworten wir Ihnen vorab in der folgenden Übersicht.
Als private Altersvorsoge eignet sich die Riester-Rente grundsätzlich für jeden: Gutverdiener profitieren vor allem vom Steuervorteil, kinderreiche Familien oder Alleinerziehende von den Kinderzulagen und Bezieher kleinerer Einkommen können sich schon bei Einzahlung von 60 Euro im Jahr über die personenbezogenen Zulagen freuen. Für eine besonders gute Rendite sollte aber nach Möglichkeit jedes Jahr die maximal geförderte Summe, der Mindesteigenbeitrag, in den Riester-Vertrag eingezahlt werden. Von den Riester-Zulagen prinzipiell ausgeschlossen sind Personen, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, wie zum Beispiel Freiberufler und Selbstständige. Sie finden in der Basisrente (Rürup) eine alternative Form der staatlich subventionierten Altersvorsorge.
Arbeitnehmer, Auszubildende, pflichtversicherte Selbstständige, Beamte, Soldaten, Bezieher von Arbeitslosengeld und viele weitere Personen sind beim Riester-Modell unmittelbar zulagenberechtigt. Die Grundzulage erhalten können aber unter Umständen auch Personen, die nicht zu diesem berechtigten Personenkreis gehören. Bei Ehepaaren ist es zum Beispiel möglich, dass ein eigentlich ausgeschlossener Ehepartner Zulagen erhält, sofern der andere einen Riester-Vertrag bedient und unmittelbar zulagenberechtigt ist. Der erste Ehepartner wird damit mittelbar beziehungsweise abgeleitet zulagenberechtigt.
Bei Riester-Verträgen gibt es verschiedene Möglichkeiten; von der Versicherungslösung bis zum Bausparvertrag. Wir helfen Ihnen gern bei der Auswahl der Option, die am besten zu Ihnen passt.
Speziell Wohn-Riester sollten Sie in Betracht ziehen, wenn Sie eine eigene Immobilie bauen oder kaufen wollen. Die Riester-Zulagen werden hier direkt für Ihr Eigenheim verwendet, um den Bausparvertrag zu bedienen oder die Finanzierung abzubezahlen. Voraussetzung: Es muss sich um selbstgenutztes Wohneigentum handeln.
Als Förderung erhalten Sie bei Riester eine Kinderzulage von 185 Euro für jedes Kind, das vor 2008 zur Welt kam, und 300 Euro für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde. Die Kinderzulage gibt es nur einmal pro Ehepaar. Sie wird grundsätzlich dem Elternteil zugeordnet, der das Kindergeld bekommt. Die Kinderzulage ist an das Kindergeld gekoppelt. Sie erhalten sie dementsprechend ebenso lang wie das Kindergeld: bei in der Erstausbildung befindlichen Kindern also bis zu deren 25. Lebensjahr.
Der größte Vorteil der Riester-Rente ist die hohe Förderung Ihrer Sparbeiträge über Zulagen und Steuervorteile. Ihre individuelle Förderquote – das ist der Förderanteil des Staates an Ihrer Riester-Rente – ist dabei abhängig von Ihrem Einkommen, Ihrer Kinderanzahl und Ihrem Familienstand. In manchen Konstellationen trägt der Staat so bis zu 90 Prozent des Gesamtaufwands in der Ansparphase. In der Auszahlungsphase können Sie eine lebenslange Rente wählen und sich bei Bedarf einen Teilbetrag auszahlen lassen. Der Berufseinsteiger-Bonus ist ein weiterer Vorteil, als zusätzliche Riester-Prämie für junge Sparer.
Das sollten Sie wissen: Die Rente, die Ihnen aus Ihrem Riester-Vertrag ausgezahlt wird, muss in voller Höhe versteuert werden. Dafür fallen allerdings in der Ansparphase keine Steuern an, und die sogenannte nachgelagerte Versteuerung bezieht sich auf einen meist geringeren Steuersatz im Alter. Beachten Sie auch, dass die Riester-Rente personenbezogen und damit nur eingeschränkt vererbbar ist. Verstirbt der Versicherte vor der Rentenphase, kann das Kapital je nach Versicherer in einen Riester-Vertrag des Ehepartners oder Kindes übertragen werden. Ansonsten gehen staatliche Zulagen und Steuervorteile verloren. Dies gilt im Übrigen auch, wenn der Riester-Vertrag gekündigt wird, um das gesparte Vorsorgekapital zu entnehmen: Zulagen und Steuervorteile sind in diesem Fall zurückzuzahlen. Eine bessere Option kann es sein, den Riester-Vertrag ruhen zu lassen, also beitragsfrei zu stellen. Der Vertrag wird dann zwar nicht mehr mit Zulagen gefördert, kann aber jederzeit fortgeführt werden. Die schon eingezahlten Zulagen und Steuervergünstigungen bleiben zudem auf diese Weise erhalten.
Ab wann Ihre Riester-Rente ausgezahlt wird, hängt vom Zeitpunkt Ihres Vertragsschlusses ab. Im Regelfall beginnt die Auszahlung parallel zum Eintritt in die gesetzliche Rente. Genauer heißt das: Haben Sie Ihren Vertrag vor 2012 abgeschlossen, können Sie sich die Riester-Rente frühestens mit 60 Jahren auszahlen lassen. Ist Ihr Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt geschlossen worden, ist die Auszahlung frühestens ab 62 Jahren möglich.
Mit Beginn der Rentenphase dürfen Sie – bei Bedarf – auf einen Schlag einmalig bis zu 30 Prozent aus Ihrem Riester-Altersvorsorgevermögen entnehmen. Der Rest verbleibt für die lebenslange Rentenauszahlung. In der Regel ist es nicht möglich, bei der Auszahlung die volle Riester-Rente als Einmalbetrag zu erhalten. Abweichende Regelungen gibt es für Bezieher der sogenannten Kleinbetragsrente. Die Zahlungen aus der Riester-Rente müssen Sie in voller Höhe mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Kapital aus Wohn-Riester-Verträgen wird fiktiv über ein sogenanntes Wohnförderkonto besteuert.
Um eine staatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie mindestens 60 Euro im Jahr in Ihren Vertrag einzahlen. Der Mindesteigenbeitrag bei Riester – also der Beitrag, der Ihnen Zulagen in voller Höhe bietet – liegt bei 4 Prozent Ihres individuell erzielten Jahreseinkommens abzüglich der staatlichen Zulage. Die staatliche Förderung ist dabei abhängig von den eingezahlten Beiträgen, aber bei 2.100 Euro einschließlich Zulage gedeckelt. Das ist der Höchstbetrag des Sonderausgabenabzugs. Zahlen Sie weniger als 4 Prozent in Ihren Vertrag ein, bekommen Sie weniger Zulagen. Sollte sich Ihre Einkommenssituation ändern – zum Beispiel bei Jobwechsel oder durch Beförderung –, kann eine Anpassung Ihrer Riester-Beiträge nötig werden. Für Beamte gelten gesonderte Regelungen.
Ob Riester für Ihre individuelle Situation passend ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Lassen Sie sich umfassend beraten – wir unterstützen Sie gern. Mithilfe unseres Riester-Rente-Rechners können Sie vorab schon Ihre Zulagen berechnen.
Sichern Sie sich regelmäßige Zuschüsse vom Staat und stellen Sie Ihre Altersvorsorge auf eine zuverlässige Grundlage. Mit der Riester-Rente erhalten Sie staatliche Förderung und bestimmen selbst, wie viel Sie einzahlen. Damit Sie die richtige Vorsorgestrategie wählen, stehen wir mit einer kompetenten Beratung an Ihrer Seite.
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