Als Altersvorsorge ist die BasisRente (Rürup-Rente) besonders attraktiv für besserverdienende Selbstständige ohne Versorgung über die Deutsche Rentenversicherung (DRV) oder über Versorgungswerke (VW). Daneben eignet sich die BasisRente vor allem auch für gutverdienende Arbeitnehmer und Beamte als zusätzliche Möglichkeit, eine steuerlich geförderte Altersvorsorge zu betreiben. Und das Beste ist: Seit 2023 sind Ihre Beiträge im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen vollständig steuerlich absetzbar (ggf. gekürzt um den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. bei Beamten um einen fiktiven Beitrag).
Vorteile der BasisRente auf einen Blick
Die BasisRente gehört zur sogenannten Basisvorsorge, wird steuerlich also zusammen mit der gesetzlichen Rentenversicherung und den berufsständischen Versorgungswerken der ersten Säule der Altersvorsorge zugeschrieben. Die Begriffe BasisRente und Rürup-Rente werden dabei im allgemeinen Sprachgebrauch synonym verwendet. Eingeführt wurde die BasisRente 2005 als Alternative zur Riester-Rente. Im Gegensatz zur Riester-Rente gibt es keine staatlichen Zulagen. Dafür können Kunden ihre Beiträge im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen komplett steuerlich absetzen (ggf. gekürzt um den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. bei Beamten um einen fiktiven Beitrag). Als private Altersvorsorge dient die BasisRente dazu, eine spätere Rentenlücke zu verringern oder zu schließen – für einen sorgenfreien Ruhestand ohne finanzielle Engpässe.
Seit 2023 können Sie die geleisteten Beiträge zur BasisRente bis zu einem Höchstbetrag in der Steuererklärung vollständig als sogenannte Altersvorsorgeaufwendung im Rahmen der Sonderausgaben geltend machen. So vermindert sich Ihr zu versteuerndes Einkommen und es kann sich eine erhebliche Steuerersparnis ergeben – in Abhängigkeit von Ihrem persönlichen Steuersatz, den geleisteten Beiträgen und dem absetzbaren Anteil der Vorsorgeaufwendungen.
Beiträge zur BasisRente können bis zum Höchstbetrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben abgezogen werden (Höchstbetrag). Dieser Höchstbetrag wird jährlich angepasst und liegt im Jahr 2024 bei 27.566 Euro für einzelveranlagte Personen und bei 55.132 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften. Seit dem Jahr 2023 sind 100 Prozent der Beiträge (begrenzt auf den Höchstbetrag) steuerwirksam.
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden auf den Höchstbetrag angerechnet. Bei Beamten und gleich zu behandelnden Personen (z. B. beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer mit Anspruch auf eine Altersversorgung aus dem Arbeitsverhältnis) reduziert sich der Höchstbetrag um einen fiktiven Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Personen, die nicht zu den beiden vorgenannten Gruppen gehören (insbesondere Selbstständige) steht der Höchstbetrag jährlich in voller Höhe für Beiträge zur BasisRente zur Verfügung.
Die Förderung der BasisRente erfolgt durch steuerliche Vorteile in der Ansparphase. In der Rentenphase werden die monatlichen Leistungen besteuert. Bei Renten, die in einer Übergangsphase bis 2057 beginnen, wird jedoch nur ein Teilbetrag der gesamten Rentenzahlung besteuert. Bei Rentenbeginn im Jahr 2024 beträgt der steuerpflichtige Anteil 83 Prozent. Er steigt jedes Jahr um 0,5 %. Ab dem Jahr 2058 beginnende Renten unterliegen in vollem Umfang der Besteuerung.
Bei Renten, die bis zum Jahr 2057 beginnen, wird nur ein Teil der künftigen Rentenzahlungen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt vom Jahr ab, in dem die Rente beginnt.
Jahr des Rentenbeginns | Besteuerungsanteil in Prozent |
2024 | 83 |
2025 | 83,5 |
2030 | 86 |
2040 | 91 |
ab 2058 | 100 |
Für das Alter vorsorgen und dabei Steuervorteile nutzen: Die hier aufgeführten Informationen können Ihnen eine erste Übersicht über die Vorsorgemöglichkeiten mit der BasisRente geben.
Ganz besonders eignet sich das Rürup-Modell für alle Selbstständigen und Freiberufler. Diese haben für gewöhnlich keinen Anspruch auf die Förderung in einer Riester-Rente und finden in der BasisRente eine Alternative, um mit steuerlicher Förderung eine private Altersvorsorge aufzubauen. Daneben ist die BasisRente eine private Rentenversicherung, die grundsätzlich jeder abschließen kann – auch Angestellte, Beamte oder sogar Studenten, die ihre Altersvorsorge aufstocken und von der Absetzbarkeit der Beiträge bei der Steuererklärung profitieren wollen. Ein großer Vorteil ergibt sich bei der BasisRente allerdings vor allem für Gutverdiener, bei denen sich aufgrund des hohen Steuersatzes der Steuervorteil besonders stark auswirken kann.
Beim Vergleich von BasisRente und Riester-Rente fällt vor allem auf, dass sich die Form der Förderung unterscheidet. Bei beiden können die eingezahlten Beiträge zwar steuerlich geltend gemacht werden. Bei der Riester-Rente ist dies jedoch eher ein Nebeneffekt. Primär profitieren Kunden von jährlichen Zulagen. Bei der BasisRente funktioniert die Förderung dagegen ausschließlich über den Steuervorteil. Es hängt von den individuellen Voraussetzungen ab, ob sich ein BasisRenten-Vertrag oder ein Riester-Vertrag besser als Vorsorgemodell eignet. Von den Zulagen der Riester-Rente profitieren vor allem Familien mit Kindern, während die Steuervorteile einer BasisRente sich besonders bei Gutverdienern auswirken. Die Ansparphase mit der BasisRente bietet zudem viel Flexibilität, zum Beispiel durch Zuzahlungen oder Herabsetzung von Beiträgen. Wir beraten Sie gern zu Ihrer individuellen Situation.
Bei der BasisRente kann die Anlageausrichtung von chancen- bis sicherheitsorientiert gewählt werden – je nach Renditeerwartung und Risikoneigung. Das Produktangebot der Altersvorsorge bietet zeitgemäße Garantieniveaus, die je nach Kundenwunsch am Ende der Ansparphase einen festgelegten Teil der eingezahlten Beiträge sichern. Damit werden dem Kunden auch in Zeiten von Null- und Negativzinsen attraktive Renditechancen ermöglicht. Durch die Kombination des starken und stabilisierenden Sicherungsvermögens mit zusätzlichen chancenorientierten Anlagen, wie z. B. Aktien, alternativen Anlagen, Unternehmens- oder Schwellenländeranleihen, lassen sich so attraktive und sichere Lösungen gestalten.
Die BasisRente können Sie auch gegen einen Einmalbeitrag abschließen. Dieses richtet sich an Menschen im rentennahen Alter, die vorhandenes Kapital in ein lebenslanges Zusatzeinkommen umwandeln möchten, oder auch an Menschen, die zum Beispiel eine Abfindung für den Verlust ihres Arbeitsplatzes erhalten haben. Sie zahlen in diesem Fall einen Einmalbeitrag ein und erhalten daraus sofort oder später eine lebenslange Rente.
Die BasisRente hat viele Vorteile, allen voran die sehr hohe steuerliche Förderung. Die angesparten Beiträge sind zudem nur eingeschränkt pfändbar, im Falle von Arbeitslosigkeit geschützt und werden weder bei einer Privatinsolvenz noch beim Hartz-IV-Antrag angerechnet. Auch bei Bezug einer Grundsicherung im Alter verbleibt ein Grundfreibetrag von mindestens 100 Euro im Monat. In der Ansparphase gibt es die Möglichkeit, Zuzahlungen bis zum Höchstbetrag zu leisten. Ebenfalls lassen sich Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen während der Laufzeit herabsetzen. Die BasisRente garantiert eine lebenslange monatliche Rentenzahlung. Vom Versicherer erwirtschaftete Überschüsse können die vertraglich vereinbarte Rente erhöhen. Die ausgezahlten Renten sind bei der BasisRente immer mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, der im Alter in der Regel geringer ist.
Die Ansprüche aus einer BasisRente sind nicht auf eine andere Person übertragbar oder vererbbar. Eine Auszahlung des angesparten Vermögens an die Erben im Todesfall ist nicht möglich. Es ist jedoch möglich, eine ergänzende Hinterbliebenenabsicherung abzuschließen. Die Leistungen der Hinterbliebenenversorgung können von Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern sowie kindergeldberechtigten Kindern bezogen werden. Die Hinterbliebenen und andere Personen können zusätzlich über eine (nicht geförderte) Beitragsrückgewähr-Police mit einer Kapitalzahlung abgesichert werden.
Ansprüche aus einer BasisRente können nicht kapitalisiert werden. Daher ist eine einmalige Auszahlung des gesamten oder eines Teils des vorhandenen Vorsorgekapitals nicht möglich. Der Vertrag kann zwar gekündigt werden, die Kündigung führt jedoch nicht zur Auszahlung eines Rückkaufswerts, sondern nur zur Beitragsfreistellung. Das bis zur Beitragsfreistellung aufgebaute Vorsorgekapital wird dann ab Rentenbeginn als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt.
Die Höhe des Steuervorteils ist abhängig vom eingezahlten Jahresbeitrag, vom individuellen Steuersatz des Versicherten und vom steuerwirksamen Anteil, den das Finanzamt bei der Steuererklärung berücksichtigt. Im Jahr 2024 erkennt das Finanzamt 100 Prozent der Beiträge (begrenzt auf den Höchstbetrag) als Sonderausgabe an. Der Höchstbetrag beträgt im Jahr 2024 27.566 Euro bei Einzelveranlagung und 55.132 Euro bei Zusammenveranlagung. Zudem wird auch der Höchstbetrag jährlich nach oben angepasst. Vom Finanzamt werden bei der Ermittlung des Höchstbetrags alle Altersvorsorgeaufwendungen einbezogen, also zum Beispiel auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu Versorgungswerken. Diese werden auf den Höchstbetrag angerechnet.
Die Leistungen aus einer BasisRente bei Erleben werden ab dem vertraglich definierten Auszahlungszeitpunkt in Form einer monatlichen Rente ausgezahlt – bis zum Lebensende des Versicherten. Eine Kapitalzahlung ist nicht möglich. Der Rentenbeginn muss dabei zwischen dem vollendeten 62. und dem vollendeten 85. Lebensjahr liegen. Eine vorzeitige Auszahlung der BasisRente ist nicht möglich. Es gibt keine Mindestlaufzeit des Vertrages. Dadurch können Sie auch zu einem späten Zeitpunkt im Erwerbsleben mit der BasisRente noch kurzfristig eine Altersvorsorge abschließen.
Das Rürup-Vorsorgemodell wird nachgelagert besteuert, wie beispielsweise die gesetzliche Rente. Die nachgelagerte Besteuerung hat den Vorteil, dass der individuelle Steuersatz in der Lebensphase nach der Erwerbstätigkeit meist geringer ist als in der Ansparphase. Der zu versteuernde Anteil der Rente wird schrittweise angehoben. Im Jahr 2024 liegt der Besteuerungsanteil bei 83 Prozent. Wer erst ab 2058 in die Rentenphase kommt, muss seine komplette Rente versteuern. Für den Abschluss einer Basis-Rente fallen Kosten wie zum Beispiel Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten an. Diese können je nach Anbieter unterschiedlich hoch ausfallen.
Lohnt sich die BasisRente für Sie?
Die BasisRente ist vor allem durch den Sonderausgabenabzug eine attraktive Möglichkeit für die private Altersvorsorge. Ob sich die BasisRente grundsätzlich für Sie lohnt, hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Besonders interessant ist diese Altersvorsorge mit steuerlicher Förderung für besserverdienende Selbstständige, die keine Versorgung über die Deutsche Rentenversicherung (DRV) oder über Versorgungswerke (VW) erhalten, und für ältere Personen, die keine anderweitige Möglichkeit haben, eine geförderte Vorsorge zu erhalten.
Berechnen Sie hier unverbindlich Ihre BasisRente – egal ob Sie eine Einmalzahlung leisten oder einen laufenden Beitrag zahlen wollen.
Für das Alter vorsorgen und dabei Steuervorteile nutzen: Setzen Sie Ihre Aufwendungen für die Altersvorsorge jetzt mit der BasisRente von der Steuer ab – und sparen Sie so jeden Monat bares Geld. Wir beraten Sie gern persönlich.
Verbraucherinformationen
Informationsblatt zur EU-Vermittlerrichtlinie | PDF jetzt downloaden |
Für konkrete Produktlösungen arbeiten wir mit renommierten Partnern zusammen. Ihren individuellen Vorsorgebedarf besprechen wir gerne persönlich.
Andere Themen und Services zur Altersvorsorge
Wir, als Ihre BW-Bank, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.