Die Auswirkungen der aktuellen Corona-Krise werden dazu führen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Darlehensrückzahlungen oder regelmäßige Zins- und Tilgungszahlungen nicht oder nur noch eingeschränkt werden leisten können. Der Deutsche Bundestag hat daher gestern beschlossen, dass bei vor dem 15. März 2020 abgeschlossenen Verbraucherdarlehensverträgen Zins- und Tilgungsleistungen für den Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni dieses Jahres ausgesetzt werden können. Dies gilt, wenn der Verbraucher aufgrund der durch die Ausbreitung des Coronavirus hervorgerufenen außergewöhnlichen Verhältnisse Einnahmeausfälle hat und ihm die Erbringung der geschuldeten Leistung nicht zumutbar ist. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats am nächsten Freitag und soll am 1. April 2020 in Kraft treten.
Die BW-Bank, wie auch die deutschen Sparkassen, ermöglicht derartige Aussetzungen von Zins- und Tilgungsleistungen bei Verbraucherkrediten. Dafür bietet sie ihren Kunden zeitnah in der BW-Bank-Internetfiliale (www.bw-bank.de/aktuelles) einen einfachen Online-Weg an, um eine solche Zins- und Tilgungsaussetzung schnell und unbürokratisch umzusetzen. Selbstverständlich stehen bei Fragen dazu aber auch die Kundenberaterinnen und Kundenberater der BW-Bank telefonisch oder per Mail zur Verfügung.
Baden-Württembergische Bank
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Alexander Braun
Pressereferent
Telefon 0711 127-76400
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BW-Bank-Presseinformation Aussetzung von Kreditzahlungen für Verbraucher möglich
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