Erbbauzinsen zahlt der Erbbauberechtigte für das Recht, das Grundstück des Erbbaurechtsgebers baulich nutzen zu können. Aus dem Wert des Baugrundstücks zum Zeitpunkt der Begründung des Erbbaurechts errechnet sich der Erbbauzins. Dieser liegt meiste zwischen 3 und 5 Prozent und wird in der Regel jährlich fällig. Im Erbbaugrundbuch wird die Höhe des Erbbauzinses eingetragen und für die gesamte Laufzeit festgelegt.
Das Erbbaurecht, auch Erbpacht genannt, verleiht das Recht, auf einem Grundstück, das jemand anderem gehört, ein Gebäude zu bauen oder zu erwerben. Rechtlich wird das Erbbaurecht behandelt wie ein Grundstück und kann auch ähnlich einem Grundstück verkauft, vererbt oder belastet werden, wie etwa mit Grundpfandrechten (Hypothek). Das Grundstück, das mit dem Erbbaurecht belastet ist, verbleibt somit weiterhin im Eigentum des Erbbauverpflichteten.
Für die Baufinanzierung kann Erbbaurecht beliehen werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind.
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