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Baunebenkosten

Nach § 22 WertV gehören zu den Bau­neben­kosten unter anderem die Honorare für Architekten- und Ingenieur­leistungen, die Gebühren für behördliche Prüfungen und Genehmigungen (Bau­geneh­migung) und die Kosten der erforderlichen Finanzierung. Die Baunebenkosten sollten nicht unterschätzt werden, denn sie können 15 – 20 Prozent des Bauprojekts ausmachen. Baunebenkosten können in allen Bauphasen entstehen:

  • beim Grundstückskauf
  • während der Bauvorbereitung
  • in der Bauphase
  • nach dem Hausbau
     

Nebenkosten beim Grundstückskauf

Beim Kauf eines Grundstücks setzt man häufig auf die Hilfe von Experten. Die Honorare von Maklern und Notaren müssen bei der Finanzierung eines Bauprojekts berücksichtigt werden. Auch behördliche Angelegenheiten wie der Eintrag ins Grundbuch und die Grunderwerbssteuer verursachen zusätzliche Kosten.

Nebenkosten während der Bauvorbereitung

Während der Bauvorbereitung entstehen Nebenkosten durch Dienstleistungen wie das Einholen von Gutachten und Genehmigungen. Bei der Prüfung von Verträgen können Anwalts­kosten entstehen. Bauunternehmen, die Altlasten vom neuen Grundstück entfernen, müssen bezahlt werden. Auch das Einrichten der Baustelle kostet den Bauherren etwas. Unter Umständen fallen auch Erschließungskosten an, wenn Anschlüsse wie zum Beispiel Gas oder Strom eingerichtet werden müssen.

Nebenkosten in der Bauphase

In der Bauphase müssen beteiligte Unternehmer und Dienstleister sowie Architekten und Bauleiter bezahlt werden. Auch Versicherungskosten (zum Beispiel Bauherren­haftpflicht­versicherung) fallen an. Die Unterstützung vom Bauherren­schutzbund bei der Begleitung und Begutachtung der Baustelle sowie Forderungen des Kreditgebers in Form von Bauzeitzinsen sind möglich.

Nebenkosten nach dem Hausbau

Nach der Fertigstellung des Hausbaus stehen der Innenausbau sowie die Instandsetzung von Außenanlagen an, die erneute Kosten verursachen.

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