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Bauherr

Ein Bauherr ist nach § 15c EStDV (Einkommenssteuer-Durchführungs­verordnung) eine Körperschaft, die selbst oder durch Dritte ein Bauvor­haben auf eigene Rechnung und in eigenem Namen durchführt bzw. durchführen lässt. Er ist also der wirtschaftlich und rechtlich verant­wortliche Auftraggeber eines Bau­projekts. Ein Bauherr kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein.

Der Bauherr trägt das Bauherren­haftungsrisiko sowie sämtliche Risiken der Baudurchführung und -vorberei­tung. Bei ihm liegt die Entscheidung über die Finanzierung und die Gestaltung im architektonischen und technischen Sinne. Sofort nach Kauf eines Grundstücks ist der Bauherr für die Wahrung der Verkehrssicherheit auf dem Grundstück zuständig. Das bedeutet auch, eine sichere Umgebung bereits während der Bauphase zu schaffen. Mit einer Bauherrenhaft­pflicht­versicherung schützt sich der Bauherr vor Schadensersatzforderungen einer am Bau beteiligten dritten Partei.

Die Einreichung öffentlich-rechtlich vorge­schriebener Anträge für Bauprojekte (zum Beispiel für die Baugenehmigung) gehören zu den Aufgaben eines Bauherrns. Diese Aufgaben können aber auch an einen Entwurfsverfasser wie einen Bau­ingenieur oder Architekten übertragen werden. Der Bauherr selbst wählt die Beteiligten für sein Bauprojekt aus und kann bei entsprechenden eigenen Fähigkeiten auch selbst am Bauprojekt mitarbeiten. Die Baube­hörde mischt sich nur dann in personelle Entschei­dungen ein, wenn keine ausreichende Eignung für das Bauprojekt vorliegt. Die Bauab­nahme bei Beendigung eines Bauprojekts sowie die Vergütung aller beteiligten Unterneh­men liegen beim Bauherren.

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