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Das sollten Sie über einen Wechsel der Kfz-Versicherung wissen

Das sollten Sie über einen Wechsel der Kfz-Versicherung wissen

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für alle mit eigenem Auto Pflicht. Doch es gibt Unterschiede bei Preis und Leistung. Gut, dass Sie ganz einfach (zu uns) wechseln können.

Überblick

Wann die Versicherung greift und wann sich der Wechsel lohnen kann

Damit ein Auto auf der Straße fahren darf, braucht es eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Jeder Fahrzeughalter und jede Fahrzeughalterin muss diese abschließen. Sie schützt vor Kosten, wenn Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug Personen- oder Sachschäden zufügen. Außerdem schützt sie Sie vor unberechtigten Schadenersatzansprüchen. Wenn Sie Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung kombinieren, sind auch Schäden an Ihrem eigenen Auto versichert.

Eine gute Kfz-Versicherung finden Sie, indem Sie einerseits die Preise, andererseits aber auch die Leistungen vergleichen. So sparen Sie unter Umständen Geld und genießen dennoch eine gute Absicherung. Achten Sie beim Vergleich unbedingt auf eine ausreichende Deckungssumme. Bei einer Selbstbeteiligung sollte diese im Schadensfall auch für Sie stemmbar bleiben.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wir bieten bei der Kfz-Haftpflicht eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro für Sachschäden und 15 Millionen pro geschädigter Person.
  • Indem Sie Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung bei uns mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung kombinieren, schützen Sie sich vor zahlreichen weiteren Risiken.
  • Unser Versicherungspartner bei der Kfz-Versicherung ist die SV SparkassenVersicherung, mit rund 3,7 Millionen Kundinnen und Kunden einer der großen öffentlichen Versicherer.
  • Um zum 1. Januar des Folgejahres zu uns zu wechseln, müssen Sie Ihre Kfz-Versicherung in der Regel bis zum 30. November kündigen. Entscheidend ist dabei der Eingang der Kündigung beim Versicherer bis zum 30. November.

Wann ein Wechsel der Kfz-Versicherung möglich ist

In der Regel beginnt das Versicherungsjahr für die Autoversicherung jeweils am 1. Januar. Weil die Kündigungsfrist bei Autoversicherungen normalerweise einen Monat beträgt, müssen Sie also spätestens zum 30. November kündigen, um zu Beginn des neuen Jahres zu wechseln. Zu diesem Stichtag muss die Kündigung beim alten Anbieter eingegangen sein. Prüfen Sie am besten Ihren eigenen Vertrag, um sicherzugehen, dass bei Ihnen kein anderer Stichtag vorliegt.

In bestimmten Fällen ist eine Kündigung auch während des Versicherungsjahrs möglich. So haben Sie zum Beispiel bei Beitragserhöhungen die Möglichkeit, mit einer Frist von vier Wochen nach Eingang der Information zu kündigen. Das gilt jedoch beispielsweise nicht, wenn Sie nach einem Unfall in Ihrer Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft wurden und sich dadurch im nächsten Jahr der Beitrag erhöht. Wenn
Sie Ihr Auto wechseln (zum Beispiel bei Verkauf) oder nach einem Unfall, den Sie der Versicherung melden, können Sie die Versicherung ebenfalls während des Jahres kündigen.

Vorteile

Diese Vorteile haben Sie mit einer Autoversicherung bei unserem Versicherungspartner (SV SparkassenVersicherung):

  • Sofortige Hilfe im Schadensfall – rund um die Uhr
  • Ausgezeichnetes Preis-/Leistungsverhältnis
  • Hohe Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden mit der Schadensabwicklung
  • Optionale Zusatzleistungen: zum Beispiel Zusatzfahrerversicherung, Auslandsschadenschutz oder Fahrerschutz

Tipp: Wenn Sie sich für den Schadensfall auf eine Partnerwerkstatt festlegen, bietet Ihnen unser Versicherer zahlreiche Vorteile – vom VIP-Service über den Hol- und Bringservice bis hin zum kostenlosen Ersatzfahrzeug während der Reparatur. Die Partnerwerkstätten arbeiten nach Herstellervorgaben und verwenden ausschließlich Originalersatzteile. Die Zahlung wird direkt zwischen dem Versicherer und der Partnerwerkstatt geregelt, sodass Sie nicht in Vorleistung gehen müssen. Sie bekommen außerdem eine längere Garantie auf die Reparatur und erhalten 20 Prozent Rabatt auf den Teil- oder Vollkaskobeitrag.

Verschiedene Optionen bei unseren Kfz-Versicherungstarifen

  Kfz-Haftpflicht­versicherung

Kfz-Haftpflicht­versicherung mit Teilkasko

 
Kfz-Haftpflicht­versicherung mit Vollkasko Kfz-Haftpflicht­versicherung mit Vollkasko und Topschutz (für Elektro-
und Hybridautos)
Deckungssumme für Sachschäden in der Kfz-Haftpflicht 100 Mio Euro 100 Mio Euro 100 Mio Euro 100 Mio Euro
Deckungssumme für Personenschäden in der Kfz-Haftpflicht 15 Mio Euro 15 Mio Euro 15 Mio Euro 15 Mio Euro
Feuer, Explosion, Diebstahl und Glasbruch
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Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen
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Selbstverschuldete Unfälle  
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Zusammenstoß mit Tieren und Tierbiss
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Folgeschäden aus Tierbiss bis 5.000 Euro bis 5.000 Euro bis 10.000 Euro
Akku-Absicherung bis 10.000 Euro
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Schäden an einer zu Hause installierten Wallbox bis 1.000 Euro
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So geht's

In 3 Schritten: So wechseln Sie Ihre Kfz-Versicherung

Berechnung und Vergleich

Berechnen Sie online Ihre Versicherung und vergleichen Sie das Ergebnis mit Ihrem bestehenden Vertrag.

Angebot und Vertragsabschluss

Wenn wir über unseren Versicherungspartner ein besseres Angebot in Sachen Preis und Leistungen machen können, erhalten Sie ein Vertragsangebot für eine neue Kfz-Versicherung, die passgenau auf Sie zugeschnitten ist.

Kündigung des alten Vertrags

Achten Sie auf eine fristgerechte Kündigung Ihrer alten Kfz-Versicherung. Meist ist der Stichtag für den Versicherungswechsel der 30. November für einen Wechsel zum 1. Januar.

Wichtig: Kündigen Sie erst, wenn der neue Vertrag steht. Verschicken Sie das Kündigungsschreiben am besten postalisch per Einschreiben. So haben Sie einen Beweis, dass die Kündigung zum Stichtag beim alten Kfz-Versicherer bereits eingegangen war.

Tipp: Auch mit dem E-Bike ist ein Unfall schnell passiert. Mit dem E-BikeSchutz der SV SparkassenVersicherung genießen Sie die Vorteile einer Vollkaskoversicherung und eine schnelle und unbürokratische Schadenabwicklung.

FAQ

Häufige Fragen zum Wechsel der Kfz-Versicherung

Wie läuft ein Kfz-Versicherungswechsel ab?

In der Regel läuft ein Versicherungswechsel fürs Auto bei uns in folgenden drei Schritten ab:

  1. Berechnen Sie Ihre Versicherung bequem online und vergleichen Sie mit Ihrem bestehenden Vertrag.
  2. Können wir Ihnen über die SV SparkassenVersicherung ein besseres Angebot in Sachen Preis und Leistung machen, schicken wir Ihnen ein Angebot für den Abschluss eines neuen Vertrags.
  3. Achten Sie darauf, Ihren alten Vertrag innerhalb der darin genannten Frist zu kündigen. Meist ist der Stichtag für den Wechsel bei der Kfz-Versicherung der 30. November.

Wichtig: Kündigen Sie Ihren alten Vertrag erst, wenn der neue Vertrag abgeschlossen ist. Verschicken Sie Ihr Kündigungsschreiben am besten per Einschreiben mit Rückschein.

Was muss ich beim Wechsel der Kfz-Versicherung beachten?

Vergleichen Sie nicht nur die Preise, sondern auch die Leistungen der Kfz-Versicherung. Wir empfehlen eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro für Sachschäden und 15 Millionen pro geschädigter Person. Beziehen Sie gegebenenfalls auch die Höhe der Selbstbeteiligung in den Vergleich ein. Achten Sie außerdem darauf, die alte Versicherung erst dann zu kündigen, wenn Sie die neue abgeschlossen haben. Berücksichtigen Sie im Vorfeld Kündigungstermine. In der Regel müssen Kfz-Versicherungen für einen Wechsel zum neuen Jahr bis zum 30. November des Vorjahrs gekündigt werden. Prüfen Sie dennoch, ob in Ihrem Vertrag dazu Abweichungen vorliegen.

Wann kann man eine Kfz-Versicherung wechseln?

In der Regel können Sie Ihre Autoversicherung zum 1. Januar eines Jahres wechseln, wenn Sie die alte Versicherung bis zum 30. November des Vorjahres gekündigt haben. Während des Versicherungsjahres ist eine Kündigung beispielsweise bei Beitragserhöhungen innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Nachricht möglich. Außerdem können Sie Ihre Versicherung wechseln, wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln oder nach einem Unfall, den Sie der Versicherung gemeldet haben.

Wie oft kann man die Kfz-Versicherung wechseln?

In der Regel können Sie einmal jährlich wechseln. Für eine fristgerechte Kündigung müssen Sie die Kündigungsfristen einhalten. Normalerweise müssen Sie dabei für einen Versicherungswechsel zum 1. Januar bis zum 30. November des Vorjahres gekündigt haben.

Kann man die Kfz-Versicherung nach einem Unfall wechseln?

Ja, eine außerordentliche Kündigung nach einem Unfall, den Sie der Versicherung gemeldet haben, ist grundsätzlich möglich.

Kann die Kfz-Versicherung außerhalb der Kündigungsfrist gekündigt werden?

Ja, in bestimmten Fällen ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Dazu gehört etwa eine Beitragserhöhung, ein Fahrzeugwechsel oder ein Unfall mit dem Fahrzeug, den Sie der Versicherung gemeldet haben. Die Kündigungsfrist liegt dann bei vier Wochen nach dem Ereignis.

Wann greift das Sonderkündigungsrecht beim Wechsel der Kfz-Versicherung?

Es greift, wenn Ihre Autoversicherung den Versicherungsbeitrag erhöht, Sie das jeweilige Auto verkaufen oder bei einem Schaden, den die alte Versicherung reguliert hat.

Muss ich den Wechsel der Kfz-Versicherung bei der Zulassungsstelle melden?

Nein, unser Versicherungspartner informiert die Zulassungsstelle über den neuen Vertrag. Nachdem Sie den alten Vertrag gekündigt haben, informiert der jeweilige Versicherer darüber ebenfalls die Zulassungsstelle.

Warum ist ein Kfz-Versicherungswechsel zur BW-Bank sinnvoll?

Mit einer Autoversicherung über unseren Versicherungspartner, die SV SparkassenVersicherung, genießen Sie ein ausgezeichnetes Preis-/Leistungsverhältnis und sofortige Hilfe im Schadensfall – rund um die Uhr. Eine hohe Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden in der Schadensabwicklung und zahlreiche mögliche Zusatzleistungen sprechen für sich. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin. Wir beraten Sie gern zu einer für Sie optimalen Kfz-Versicherung.

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